Leistungen zur Förderung der beruflichen Integration

Leistungen zur Förderung der beruflichen Integration

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über mögliche Förderleistungen,

mit denen die Agentur für Arbeit Sie unterstützen kann.

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Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag? Ihnen droht eine Kündigung? Ihnen wurde bereits gekündigt? Sie möchten sich beruflich verändern? Sie suchen eine neue Stelle oder ein neues Beschäftigungsfeld? Dann ist die Agentur für Arbeit für Sie die richtige Adresse. Kompetente Beratungs- und Vermittlungs fachkräfte informieren, beraten und vermitteln Sie. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann die Leistungen der Agentur für Arbeit unentgeltlich in Anspruch nehmen. Egal, ob Sie sich beruflich ver ändern wollen oder müssen, bitte melden Sie sich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen einen Überblick über mögliche Förderleistungen, mit denen die Agentur für Arbeit Sie unterstützen kann. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht in der Regel jedoch nicht. Deshalb ist es wichtig, dass Sie zunächst das Gespräch mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft suchen und klären, ob und gegebenenfalls mit welchen Leistungen die Agentur für Arbeit Ihre berufliche Eingliederung unterstützen kann. Bitte beachten Sie, dass die Förderleistungen in jedem Fall nur dann gewährt werden können, wenn sie rechtzeitig beantragt wurden. Einzelheiten zur Antragstellung finden Sie in den jeweiligen Abschnitten der Informationsbroschüre

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