Rentenantrag

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Wo Sie Ihren Antrag stellen können. Welche Unterlagen Sie brauchen.

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Ihr Rentenantrag Wo Sie Ihren Antrag stellen können Sie möchten in Rente gehen? Sie erfahren, wie und wo Sie Ihren Rentenantrag stellen können, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und warum in unseren Formularen so viele Fragen gestellt werden. Unsere Empfehlung: Stellen Sie Ihren Rentenantrag im Rahmen einer persönlichen Beratung. Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung gehen individuell auf Sie ein, füllen mit Ihnen gemeinsam die Antragsformulare aus und leiten Ihre Unterlagen auf kurzem Weg weiter. So stellen Sie den Rentenantrag Warum Formulare nötig sind Sie wünschen persönlichen Kontakt? Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihren Antrag? So stellen Sie den Rentenantrag Eine Rente wird grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt - so will es das Gesetz. Dabei gibt es einiges zu beachten, damit Sie schnell und problemlos zu Ihrer Rente kommen. Sie kommen persönlich vorbei? Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet. Mehr darüber erfahren Sie im Kapitel Sie wünschen persönlichen Kontakt? ab Seite 8. Es geht auch online Sie können Ihren Antrag auch selbst online ausfüllen und abschicken. Haben Sie einen neuen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine Signaturkarte mit Unterschriftsfunktion, ist das komplett über das Internet möglich. Ansonsten schicken Sie noch das Unterschriftsblatt per Post nach. Lesen Sie hierzu auch unser Faltblatt Nur einen Klick entfernt: Ihre Rentenversicherung. Sie möchten den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Dann fordern Sie die Formulare telefonisch oder schriftlich bei uns an oder laden sie von unserer Internetseite herunter: www. deutsche-rentenversicherung.de. In unseren Auskunfts- und Beratungsstellen und in den Gemeinden und Versicherungsämtern liegen Antragsformulare für Sie bereit. Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Alle Adressen finden Sie im Serviceteil ab Seite 18. Welches Antragsdatum zählt Das Eingangsdatum der ersten Anfrage gilt als Rentenantragsdatum. Das ist wichtig, da dieses Datum Einfluss auf den Rentenbeginn haben kann. Näheres dazu finden Sie im Kapitel An die Fristen denken ab Seite 13. Das Eingangsdatum gilt auch dann, wenn der Rentenantrag bei einem anderen Sozialleistungsträger gestellt wird, der zur Annahme befugt ist. Das kann zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder eine gesetzliche Krankenkasse sein. Wenn ein Bevollmächtigter da ist Soll eine Person Ihres Vertrauens den Antrag für Sie stellen? Kein Problem: Bitte übersenden Sie uns eine entsprechende Vollmacht, aus der hervorgeht, wofür und wie lange sie gelten soll. In diesem Zeitraum wenden wir uns ausschließlich an Ihren Bevollmächtigten. Wichtig für unsere Arbeit Damit wir Ihren Anspruch prüfen können, benötigen wir die vollständigen Antragsformulare. Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle Fragen beantwortet und alle erforderlichen Nachweise beigefügt haben. Das spart weitere Rückfragen und damit Zeit. Haben Sie Ihren Antrag unterschrieben? Antragstellung bei Zeiten oder Wohnsitz imAusland In den Antragsformularen werden Sie nach Versicherungs- und Aufenthaltszeiten in anderen Ländern gefragt. Diese Fragen sollten Sie so genau wie möglich beantworten - Ihr Rentenantrag gilt dann auch für die ausländische Rente. Haben Sie außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz in einem Land gearbeitet, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, wenden Sie sich bitte direkt an den ausländischen Träger. Die Broschüren unserer Internationalen Reihe enthalten länderspezifische Hinweise zur Antragstellung im Ausland. Halten Sie sich im Ausland auf, wird der Rentenantrag auch von der dortigen amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland entgegengenommen. Warum Formulare nötig sind Anhand Ihrer Angaben in den Antragsformularen prüfen wir den Anspruch, erstellen Ihren Rentenbescheid und weisen die Zahlung an. Damit auch alles vollständig berücksichtigt werden kann, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Alle Angaben, die Sie in die Antragsformulare eintragen, fließen in den Rentenbescheid ein. Die Formulare dienen Ihnen und uns als Checkliste. Wir benötigen Ihre Angaben zur beantragten Rente zur Person zum Zahlungsweg zu den zurückgelegten Versicherungszeiten zu Kindern zu den sonstigen Einkünften zur Kranken- und Pflegeversicherung Das sind viele Fragen und es kostet Sie ohne Frage etwas Zeit, sich alles genau durchzulesen. Doch die Mühe lohnt sich. Anhand der Fragen erfahren Sie auch, welche Zeiten sich auf die Berechnung der Rente auswirken können. Bisher noch nicht berücksichtigte Zeiten sollten Sie jetzt geltend machen. Unser Tipp: Näheres zu den rentenrechtlichen Zeiten und wie sie sich auf die Höhe der Rente auswirken, können Sie in der Broschüre Rente: Jeder Monat zählt nachlesen. S

ie wünschen persönlichen Kontakt? Sie möchten Ihre Unterlagen lieber persönlich abgeben und letzte Fragen im Gespräch klären? Dann sprechen Sie uns an! Wir beraten kostenlos Sie kommen zu uns zur Beratung? Wir füllen dann die Antragsformulare mit Ihnen gemeinsam aus, bestätigen Kopien mitgebrachter Originalunterlagen und besprechen mit Ihnen das weitere Verfahren. Auskunfts- und Beratungsstellen Wir können Ihr Versicherungskonto einsehen und informieren Sie über eventuell noch ungeklärte Zeiten und fehlende Unterlagen. Bei uns finden Sie stets ein offenes Ohr für die Besonderheiten Ihres Antrags und wir helfen Ihnen dabei, alle Zeiten richtig geltend zu machen. Ihren Rentenantrag senden wir online an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Ist die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle für Sie zu weit entfernt? In vielen Städten und Gemeinden bieten wir Sprechtage an. Bitte erkundigen Sie sich, wann der nächste Sprechtag in der Nähe Ihres Wohnorts stattfinden wird. Versichertenberater und Versichertenälteste Hier treffen Sie auf Menschen, die im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung ehrenamtlich beraten, und zwar neben ihrer beruflichen Tätigkeit oder in ihrem Ruhestand. Sie sind auch nach Feierabend für Sie da, nehmen Ihren Rentenantrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Unsere Partner vor Ort In den meisten Regionen können Sie den Rentenantrag auch bei der Gemeinde oder dem Versicherungsamt aufnehmen lassen. Bitte fragen Sie dort nach, ob das in Ihrer Region möglich ist. Vereinbaren Sie vorab einen Beratungstermin, damit wir ausreichend Zeit für Sie reservieren können. Alle Adressen und Telefonnummern finden Sie im Serviceteil auf den Seiten 18 bis 21. Gern nennen wir Ihnen Ansprechpartner in Wohnortnähe: Nutzen Sie unser kostenloses Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Oder buchen Sie Ihren Termin einfach online: www.deutsche-rentenversicherung.de, unter Services Online Dienste Termine vereinbaren. Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihren Antrag? Bitte machen Sie in Ihrem Rentenantrag möglichst vollständige Angaben und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Hier nennen wir Ihnen die wichtigsten Unterlagen:. für alle Rentenanträge Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie) Ihre Rentenversicherungsnummer Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versichertennummer persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke Ihre internationale Bankkontonummer: BIC und IBAN (siehe Kontoauszug) wenn Sie zurzeit Sozialleistungen bekommen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft) Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern - wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner) Nachweise über Berufsausbildungen (auch wenn diese bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind) alle Versicherungsunterlagen für die Zeiten, die noch fehlen (wie Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit) wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde. für die Altersrente zusätzlich wenn Sie schwerbehindert sind: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid wenn Sie arbeitslos sind: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und letzten Bescheid der Agentur für Arbeit wenn Sie in Altersteilzeit sind: Altersteilzeitvertrag wenn Sie neben der Rente noch weiter arbeiten möchten: Höhe des voraussichtlichen Hinzuverdienstes. für die Rente wegen Erwerbsminderung zusätzlich Auflistung der Gesundheitsstörungen, die zum Rentenantrag führen Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzte und vorhandene aktuelle Arztberichte alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie zum Beispiel Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft Daten zu Ihren Krankenhaus- und RehaAufenthalten der letzten Jahre chronologische Aufstellung der bisherigen Tätigkeiten mit Lohn- oder Gehaltsgruppe. für die Witwen-/Witwerrente und die Erziehungsrente zusätzlich Sterbeurkunde Ihres (Ehe-) Partners Heiratsurkunde Angaben zu Ihren Einkünften bei der Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/der eingetragenen Lebenspartnerschaft letzte Rentenanpassungsmitteilung der/ des Verstorbenen (wurde noch keine Rente bezogen: alle Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer). für die Waisenrente zusätzlich Sterbeurkunde des Elternteils Geburtsurkunde der Waise bei Waisen über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis oder Bescheinigung über den Freiwilligendienst (oder auch den Kindergeldbescheid: wenn daraus hervorgeht, dass der Kindergeldanspruch auf dem Freiwilligendienst beruht), sofern Sie einen Wehr- oder Zivildienst absolviert haben, auch die Dienstzeitbescheinigung Versicherungsnummer der Waise (falls vorhanden) Bitte b

eachten Sie: Ein vollständig geklärtes Versicherungskonto ist die Grundlage der Berechnung einer Rente - spezielle Informationen dazu finden Sie im Faltblatt Kontenklärung: Fragen und Antworten. An die Fristen denken Für den Antrag gibt es unterschiedliche Fristen. Welche für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie eine Rente aus eigener Versicherung oder eine Hinterbliebenenrente beantragen. Bei den Fristen zählen Monate immer als volle Kalendermonate. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf eine Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. So bleibt für dritte Stellen ausreichend Zeit, uns alle nötigen Informationen zu übermitteln (zum Beispiel Arbeitgeber oder Krankenkasse). Wenn Sie es möchten, können wir die voraussichtlichen Verdienste oder Sozialleistungen für bis zu drei Monate vor Rentenbeginn hochrechnen. So entsteht Ihnen keine Einkommenslücke zwischen Arbeit und Rente. Allerdings: Entscheiden Sie sich für die Hochrechnung, können wir die tatsächlichen (eventuell höheren) Einnahmen für diese Rente später nicht mehr berücksichtigen. Ist Ihr Versicherungskonto noch nicht vollständig? Müssen noch Lücken geklärt, Zeiten ergänzt und Nachweise beschafft werden? Dann setzen Sie sich schon eher mit uns in Verbindung, damit wir Ihr Versicherungskonto rechtzeitig vor Rentenbeginn vervollständigen können. Altersrente Stellen Sie Ihren Rentenantrag spätestens drei Monate, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dann kann Ihre Rente noch pünktlich beginnen. Geht Ihr Antrag später ein, bekommen Sie Ihre Rente frühestens vom Antragsmonat an. Beispiel: Peter K. beantragt am 15. Januar 2016 Altersrente. Alle Voraussetzungen lagen zu seinem Geburtstag am 21. Oktober 2015 vor. Die Rente kann rückwirkend zum 1. November 2015 beginnen, weil sie innerhalb von drei Monaten beantragt wurde. Rente wegen Erwerbsminderung Neben dem medizinischen Leistungsfall und allen anderen Voraussetzungen ist für den Rentenbeginn entscheidend, ob Sie eine befristete Rente oder eine Rente auf Dauer erhalten. Für die Antragstellung gilt die Drei-Monats-Frist. Eine befristete Rente wird aber erst mit Beginn des siebten Monats nach dem Eintritt der Erwerbsminderung geleistet. Keine Regel ohne Ausnahme: Wird ein Antrag auf Rehabilitation in einen Rentenantrag umgedeutet, kann bereits das Datum des Antrags auf Rehabilitation als Rentenantragsdatum gelten. Erziehungsrente Die Erziehungsrente ist eine Rente aus eigener Versicherung: Sie haben drei Monate Zeit, die Rente zu beantragen, damit sie frühestmöglich beginnen kann. Auch hier beginnt die Frist mit Ablauf des Monats, in dem alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Hinterbliebenenrente Witwen- oder Witwerrente und Waisenrente können wir längstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat rückwirkend zahlen. Beispiel: Die Rentnerin Maria P. ist am 6. Januar 2015 verstorben. Kurt P. stellt erst am 9. Januar 2016 den Antrag auf Witwerrente. Die Witwerrente kann am 1. Februar 2015 beginnen, weil bei Antragstellung nicht mehr als zwölf Monate nach dem Sterbemonat vergangen sind. Diese Frist gilt auch, wenn eine Rente schon einmal weggefallen ist und später erneut beantragt wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Waise nach Wegfall des Anspruchs eine Ausbildung oder ein Studium beginnt und damit erneut einen Anspruch auf Waisenrente hat. Bitte beachten Sie: Bei einer Witwen- oder Witwerrente gilt bereits der Antrag auf Zahlung eines Vorschusses für das Sterbevierteljahr als formloser Rentenantrag. Diesen Antrag können Sie beim Renten Service der Deutschen Post oder über das Verfahren eAntrag im Internet stellen, wenn der Verstorbene zuletzt eine eigene Rente bezogen hat. Formulare dafür erhalten Sie bei jedem Postamt. Ihr Krankenversicherungsschutz Wenn Sie eine Rente beantragen, kann sich das auf Ihren Krankenversicherungsschutz auswirken. Deshalb gehört zum Rentenantrag die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Hier sollten Sie eintragen, wie und wo Sie bisher krankenversichert waren, damit die Krankenkasse prüfen kann, ob für Sie die Pflichtversicherung in der KVdR in Betracht kommt. Bei Aufnahme beziehungsweise Eingang Ihres Antrags bestätigen wir das Antragsdatum und leiten die Meldung dann an die zuständige Krankenkasse weiter. Das ist immer die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zurzeit versichert sind oder zuletzt versichert waren. Waren Sie noch nie gesetzlich versichert, können Sie selbst eine g esetzliche Krankenkasse wählen (zum Beispiel eine Krankenkasse in Wohnortnähe). Die Krankenkasse übermittelt uns maschinell das Prüfergebnis: Wie Sie als Rentner kranken- und pflegeversichert sind. Diese Meldung brauchen wir, damit wir Ihre Rente zahlen können. Sie erhalten von der Krankenkasse eine entsprechende Mitteilung. Zum Thema Kranken- und Pflegeversicherung enthalten die Broschüre Rentner und ihre Krankenversicherung und das Merkblatt KVdR (Teil der Antragsun

terlagen) ausführliche Informationen

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