Rehabilitation nach Tumorerkrankungen

Rehabilitation nach Tumorerkrankungen

Krankheit kann jeden treffen.

Gut zu wissen, dass es Hilfe in Form von Rehabilitationsleistungen gibt.

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Rehabilitation Rehabilitation nach Tumorerkrankungen Wie die Rentenversicherung Krebspatienten hilft Krankheit kann jeden treffen. Gut zu wissen, dass es Hilfe in Form von Rehabilitationsleistungen gibt. Für die Deutsche Rentenversicherung gehört die Rehabilitation zu ihren wichtigsten Aufgaben. Dazu zählen auch sogenannte onkologische Nachsorgeleistungen im Anschluss an die Erstbehandlung einer Tumorerkrankung. Wie wir Ihnen oder Ihren Angehörigen helfen können, welche Voraussetzungen für eine onkologische Rehabilitation erfüllt sein müssen, wie Sie die Leistung beantragen können und wie Sie in dieser Zeit finanziell gesichert sind, erfahren Sie in unserer Broschüre. Zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung gehört auch die onkologische Rehabilitation. Dabei stehen medizinische Leistungen nach einer Erstbehandlung bösartiger Krebserkrankungen im Vordergrund. Die onkologische Rehabilitation umfasst gezielte diagnostische und therapeutische Maßnahmen. Diese sollen die körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung mildern oder beseitigen helfen. Je nach Art der Erkrankung oder Form der Therapie können die Folgestörungen sehr unterschiedlich sein. Deshalb werden die Ziele einer onkologischen Rehabilitation an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst. So stehen zum Beispiel nach einem chirurgischen Eingriff an der Brust die Beweglichkeit und der Lymphabfluss des Armes im Vordergrund der Therapie, nach einer Entfernung des Kehlkopfes ist es die Sprachschulung. Hautveränderungen, die durch Bestrahlungen entstehen können, erfordern ebenfalls eine spezielle Behandlung. Das Spektrum der Nebenwirkungen und Folgestörungen der vorhergegangenen Erstbehandlung kann vielfältig sein: Es reicht von Blutbildveränderungen über Haarverlust bis hin zu allgemeiner Schwäche. Mit Hilfe eines individuellen krankheitsgerechten Konzeptes erhält jeder Rehabilitand die für ihn notwendigen medizinischen Leistungen. Während der onkologischen Rehabilitation werden auch psychologische Hilfen zur Bewältigung der Erkrankung sowie Informationen über die Krankheit und ihre Folgen angeboten. Natürlich unterstützen wir Sie auch beim beruflichen Wiedereinstieg. Immer profitieren Sie von der Zusammenarbeit der verschiedenen Fachtherapeuten. Onkologische Rehabilitationsleistungen werden stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt. Die Dauer ist von der Indikation beziehungsweise Diagnose und dem Verlauf der Behandlung abhängig. Sie beträgt normalerweise drei Wochen. Wenn es medizinisch notwendig ist, können Leistungen auch für einen längeren Zeitraum erbracht werden. Bis zum Ablauf eines Jahres nach einer abgeschlossenen Erstbehandlung können Sie Leistungen zur onkologischen Rehabilitation in Anspruch nehmen. Wenn erhebliche Funktionsstörungen vorliegen, kann in Ausnahmefällen auch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Rehabilitation stattfinden. Anschlussrehabilitation (AHB) Onkologische Rehabilitationsleistungen können Sie auch als Anschlussrehabilitation erhalten. Sie zeichnet sich zum Beispiel dadurch aus, dass sie möglichst unmittelbar einer stationären Krankenhausbehandlung folgt und in ausgewählten Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt wird. Auch diese Form der Rehabilitation kann stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt werden. Die vorausgegangene Erstbehandlung (Operation, Bestrahlung) muss jedoch vorher abgeschlossen sein. Eine bereits begonnene ambulante Chemotherapie ist grundsätzlich kein Hinderungsgrund - weder für eine Anschlussrehabilitation noch für eine reguläre onkologische Rehabilitation. Damit Sie schnellstmöglich mit der AHB beginnen können, erhalten Sie bereits während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus vom dortigen Sozialdienst die notwendigen Antragsformulare. Bei den Antragsformularen befindet sich auch der Vordruck Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld. Wenn Sie erwerbstätig sind, sollten Sie diese Bescheinigung schnellstmöglich von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen und an Ihren Rentenversicherungsträger schicken. Er prüft anhand der Angaben, ob Ihnen während der AHB Übergangsgeld gezahlt werden kann. Mehr zum Übergangsgeld erfahren Sie ab Seite 13. Der Sozialdienst des Krankenhauses informiert Sie auch darüber, wann Ihre AHB beginnt und in welcher Einrichtung sie durchgeführt wird. Die Deutsche Rentenversicherung belegt im gesamten Bundesgebiet Rehabilitationseinrichtungen, die jeweils auf bestimmte Indikationen ausgerichtet sind. Ihr Rentenversicherungsträger entscheidet im Antragsverfahren immer auch über den Leistungsumfang. Das bedeutet, es werden Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitationsleistungen festgelegt. Zusätzlich wird auch die jeweilige Rehabilitationseinrichtung ausgewählt. Wunsch- und Wahlrecht Wenn Sie eine Region, einen Ort oder eine spezielle Rehabilitationseinrichtung bevorzugen, können Sie uns das gern mitteilen. Wir werden

Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen. Rehabilitation im Ausland Rehabilitationsleistungen werden im Inland durchgeführt. Von diesem Grundsatz kann nur dann abgewichen werden, wenn die von Ihnen gewünschte Rehabilitationseinrichtung im Ausland die Leistungen in vergleichbarer Qualität und mit gleicher Wirksamkeit kostengünstiger anbietet. Die Deutsche Rentenversicherung stellt dabei an die ausländischen Rehabilitationseinrichtungen die gleichen Anforderungen wie an inländische Einrichtungen. Das betrifft sowohl das medizinische und therapeutische Konzept als auch die räumliche und medizinische Ausstattung der Einrichtung

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