Urteile zum Schwerbehindertenrecht

Urteile zum Schwerbehindertenrecht

Diese Info gibt einen Überblick über ausgewählte Urteile der vergangenen Jahre

und erläutert leicht verständlich die Auswirkungen auf die Praxis.

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Wichtige Urteile für die Praxis Für die Arbeit des betrieblichen Integrationsteams ist es unentbehrlich, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Neben den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Schwerbehinderten rechts bieten auch wegweisende Entscheidungen der Gerichte Orientierung für die Praxis. Die Rechtsprechung beantwortet dabei immer wieder auch Fragen grundsätzlicher Art, die der Gesetzgeber offen gelassen hat. Fragen, die für die Umsetzung im betrieblichen Alltag eine bedeutende Rolle spielen. Eine symptomlose HIV-Infizierung hat eine Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zur Folge. Das gilt so lange, wie das gegenwärtig auf eine solche Infektion zurückzuführende soziale Vermeidungsverhalten sowie die darauf beruhenden Stigmatisierungen andauern. Betriebliches Eingliederungsmanagement Leitsatz Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmana gements (BEM) ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für eine beamtenrechtliche Zurruhesetzungsverfügung. BVerwG, Urteil vom 05.06.2014 - 2 C 22.13 BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - br 2014, S. 24 Behinderungsgerechte Beschäftigung Um eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet. LAG Hessen, Urteil vom 21.03.2013 - 5 Sa 842/11 In § 84 SGB IX steht, was von Arbeitgebern im Rahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements erwartet wird. Bei der Prüfung nach § 91 Abs. 4 SGB IX, ob der Kündigungsgrund nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht, ist grundsätzlich die Beeinträchtigung maßgeblich, die der Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB IX zugrunde liegt. Leitsatz Die vom Integrationsamt erteilte Zustimmung nach § 85 SGB IX bezieht sich ausschließlich auf die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe. Nur insoweit gewähren die Integrationsämter (Sonder-)Kündigungsschutz, indem sie diese Kündigungsgründe mit den Schutzinteressen des schwerbehinderten Arbeitnehmers abwägen. BVerwG, Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 16.11 - br 2012, S. 233 OVG NRW, Beschluss vom 13.11.2012 - 12 A 1903/12 Aufklärungspflicht des Integrationsamtes Betriebsübergang Die Verpflichtung des Integrationsamtes, bei krankheitsbedingten Kündigungen Ursachen und Folgen der Erkrankung des Arbeitnehmers aufzuklären (§ 20 SGB X), verlangt bei Fehlen der erforderlichen medizinischen Sachkunde auf Seiten der Behörde regelmäßig die Ein holung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens. Bayerischer VGH, Urteil vom 31.01.2013 - 12 B 12.860 - br 2013, S. 239 BAG, Urteil vom 15.11.2012 - 8 AZR 827/11 - br 2013, S. 149 Die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung erst am 7. Tag nach Erteilung der Zustimmung des Integrations amtes ist unter Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Berücksichtigung auch der objektiven Umstände in einer Großbehörde nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 91 Abs. 5 SGB IX. LAG Hamm, Urteil vom 08.11.2012 - 15 Sa 1094/12 In den §§ 85 - 92 SGB IX ist der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen gesetzlich geregelt. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Beteiligten unverzüglich im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX über die Gründe seiner Auswahlentscheidung bei Bewerbungen zu unterrichten, wenn er die Beschäftigungsquote nach § 71 Abs. 1 SGB IX erfüllt. BAG, Urteil vom 21.02.2013 - 8 AZR 180/12 - br 2013, S. 232 BAG, Urteil vom 22.08.2013 - 8 AZR 563/12 - br 2014, S. 111 Interne Stellenbesetzung Schwerbehinderte Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Einladung zum Vorstellungsgespräch nach § 82 Satz 2 SGB IX, wenn der öffentliche Arbeitgeber den Arbeitsplatz berechtigterweise nur intern zur Besetzung ausschreibt. BVerwG, Urteil vom 15.12.2011 - 2 A 13.10 - br 2012, S. 200 Pflichten des Arbeitgebers § 81 SGB IX informiert über die gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers, die über die Beschäftigungspflicht hinausgehen, und über die Rechte schwerbehinderter Menschen. BAG, Beschluss vom 20.01.2010 - 7 ABR 39/08 - br 2010, S. 134 BAG, Beschluss vom 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - br 2014, S. 102 Beteiligung bei Stellenbesetzung Zustimmungsverweigerung Die Tatsache, dass sich sowohl die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen als auch sein Stellvertreter auf Beförderungsstellen beworben haben, lässt die Pflicht des Arbeitgebers, die Schwerbehindertenvertretung umfassend an dem Beförderungsverfahren zu beteiligen, nicht entfallen. BAG, Urteil vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11 - br 2012, S. 203 Sonderkündigungsschutz Auch das mit der zweithöchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenver tretung hat nach § 96 Abs. 4 Satz 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX einen Schulungsanspruch, wenn es zur Wahrnehmung von Aufg

aben der Schwerbehindertenvertretung ständig herangezogen ist. LAG Hessen, Beschluss vom 04.04.2013 - 16 TaBVGa 57/13 - br 2013, BAG, Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 - br 2013, S. 18 Hilfsmittelversorgung Bewilligt die Krankenkasse auf einen Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung nur einen Festbetrag, bleibt sie als erstangegangener Rehabilitationsträger verpflichtet zu prüfen, ob ein anderer Rehabilitationsträger die Mehr kosten zu übernehmen hat. BSG, Urteil vom 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R - br 2014, S. 74 Zuständigkeitsklärung § 14 SGB IX regelt die Klärung des zuständigen Rehabilitationsträgers, wenn Leistungen zur Teilhabe beantragt werden. Die Gestellung eines Gebärdensprachdolmetschers im ausbildungsbegleitenden Berufsschulunterricht eines behinderten Menschen fällt als sonstige Hilfe im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. BSG, Urteil vom 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R Ebenso: BVerwG, Urteil vom 10.01.2013 - 5 C 24.11 - br 2013, S. 84 Ungeeigneter Arbeitsplatz Die den Anspruch auf Gleichstellung ausschließende Ungeeignetheit eines konkreten Arbeitsplatzes liegt vor, wenn behinderungsbedingt unverzichtbare Tätigkeiten am Arbeitsplatz nicht ausgeübt oder solche Tätigkeiten nur unter Inkaufnahme sofort oder sicher deswegen künftig auftretender gesundheitsschädlicher Folgen noch verrichtet werden können. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2014 - L 8 AL 501/13 BSG, Urteil vom 01.03.2011 - B 7 AL 6/10 R - br 2012, S. 21 Behindertenrecht

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