Inklusion im Betrieb (Wegweiser)

Inklusion im Betrieb (Wegweiser)

Wie verhalte ich mich in Gesprächssituationen angemessen? Wann trete ich meinem Gegenüber zu nahe?

Wie erfahre ich, ob ich den Bedürfnissen meines Gegenübers gerecht werde?

Hier finden Sie Checklisten, Grafiken, Übersichten und Leitfäden für Personalverantwortliche.

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Arbeitsmaterialien zum Thema Rekrutierung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung Über Unausgesprochenes ins Gespräch kommen Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch Betriebliche Wiedereingliederung Anpassungsbedarf: Ansprechpartner und Förderungen Zur Entstehung des Leitfadens / Impressum Olaf Guttzeit ist Inklusionsbeauftragter bei einem weltweit tätigen Pharmaunternehmen mit Sitz in Deutschland. Im KOFA-Interview erzählt er, warum er sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung einsetzt. Die von ihm beschriebenen Maßnahmen lassen sich einzeln auch in kleinen und mittleren Unternehmen umsetzen, ebenso wie der Gedanke, Vielfalt als Mehrwert für das eigene Unternehmen und dessen Kunden zu begreifen. Herr Guttzeit, viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schimpfen über die Ausgleichsabgabe. Zahlt auch Boehringer Ingelheim diese Abgabe? Guttzeit: Die Ausgleichsabgabe ist gesetzlich verankert und wird zur finanziellen Unter stützung für Maßnahmen zum Ausbau z.B. von Barrierefreiheit in Unternehmen genutzt. Vor diesem Hintergrund und als Anreiz zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung hat sie ihre Berechtigung. Sicherlich ist sie für Unternehmen, die die vorgeschriebene Beschäftigungsquote nicht erfüllen, ein finanzieller Aufwand. Auch im Unternehmensver band von Boehringer Ingelheim am Standort Deutschland erreichen nicht alle Gesellschaften die 5%-Quote und es wird die Ausgleich sabgabe entrichtet. Gemindert wird sie durch Aufträge, die an zertifizierte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vergeben werden. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick zu unterschiedlichen Behinderungsformen. Diese Übersicht ist bewusst so kurz und allgemein wie möglich gehalten und soll Ihnen eine erste Orientierung vermitteln. Selbstverständlich gibt es verschiedene untergeordnete Behinderungsformen, die sich wiederum ganz unterschiedlich äußern können. Jede einzelne Art der Behinderung separat darzustellen, würde aber einen falschen Schluss nahelegen: Nämlich, dass alle Auswirkungen, welche die jeweilige Behinderung mitbringen kann, auf die betroffene Person zutreffen. Dies ist allerdings nicht der Fall. Denn selbst, wenn zwei Personen von der gleichen Behinderung betroffen sind, kann sie sich ganz unterschiedlich bemerkbar machen. Bei vielen Behinderungsarten entsteht keine Einschränkung im Berufsleben. Wenn es Unter stützungsbedarf gibt, kann dieser durch technische Hilfsmittel oder auch Assistenz gewährt werden. Und zwar ebenso vielfältig und individuell wie die Behinderungen selbst sind. Auch wenn eine kurze Einordnung also nicht schaden kann, möchten wir Sie daher bitten: Schauen Sie nicht auf die Behinderung, sondern auf die Menschen und ihre Fähigkeiten

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