Handicap und Steuern

Handicap und Steuern

Für viele Betroffene geht das Leben mit einer Behinderung

mit besonderen Belastungen einher.

Allzu oft sind diese auch verbunden mit höheren finanziellen Aufwendungen.

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Steuertipps für Menschen mit Behinderungen Pauschbeträge für behinderte Menschen Übertragung des Pauschbetrags für behinderte Kinder Berücksichtigung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anstelle des Pauschbetrags für behinderte Menschen Anerkennung besonderer Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen neben dem Pauschbetrag für behinderte Menschen Krankheitskosten Kosten für den Privatschulbesuch behinderter Kinder Fahrtkosten behinderter Menschen Gesondert geregelte Fälle von außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen Hilfe im Haushalt - Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen Eigene Pflegeaufwendungen behinderter Menschen Pauschbetrag bei persönlicher Pflege behinderter Personen durch Angehörige Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Kraftfahrzeug Berücksichtigung der Steuererleichterungen beim Lohnsteuerabzug Weitere Steuererleichterungen für Eltern mit behinderten Kindern Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Kinderbetreuungskosten Sonstige kindbedingte Steuererleichterungen Steuerfreie Einnahmen einer Gastfamilie für die Aufnahme eines behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen Sonderregelung für behinderte Menschen beim Versorgungsfreibetrag Besteuerung von Renten Vorzeitige Verfügung über vermögenswirksam angelegte Beträge Wohnungsbauprämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer Es ist oft sehr mühsam, sämtliche Aufwendungen, die infolge einer Behinderung entstehen, aufzuzeichnen und die entsprechenden Belege zu sammeln. Deshalb sieht das Einkommensteuerrecht vor, bestimmte Kosten als außergewöhnliche Belastungen ohne Einzelnachweis in einem pauschalen Verfahren zu berücksichtigen (Pauschbetrag für behinderte Menschen). Wer hat Anspruch? Den Pauschbetrag erhalten behinderte Personen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist. Behinderten Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wird der Pauschbetrag gewährt, wenn ihnen wegen ihrer Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen (z.B. Unfallrente, nicht aber Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten), auch wenn diese Ansprüche ruhen oder durch eine Einmalzahlung abgefunden wurden oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht. Wie hoch ist der Pauschbetrag? Die Höhe des jährlichen Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung

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