Merkblatt für Arbeitslose

Merkblatt für Arbeitslose

Dieses Merkblatt informiert Sie über Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten,

wenn Sie Arbeitslosengeld beantragt haben bzw. bereits beziehen.

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Merkblatt für Arbeitslose Dieses Merkblatt informiert Sie über Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), wenn Sie Arbeitslosengeld beantragt haben bzw. bereits beziehen. Es soll Sie auch dabei unterstützen, die Antragsformulare schnell und korrekt auszufüllen und die erbetenen Angaben im erforderlichen Umfang zu belegen. Das Merkblatt informiert Sie über Ihre Pflichten zur Beendigung der Arbeitslosigkeit (Eigenbemühungen und Verfügbarkeit), die weiteren Anspruchsvoraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um Arbeitslosengeld erhalten zu können, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, die Höhe des Arbeitslosengeldes, das Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung, Ihre Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten. Es enthält auch wichtige Informationen für den Fall, dass Sie keine Leistungen beantragen möchten oder erhalten können. Besondere Abschnitte behandeln die Sozialversicherung der Leistungsbezieherinnen/Leistungsbezieher und den Datenschutz. Ein Abschnitt über weitere Hilfen enthält ergänzende Hinweise auf andere Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und Leistungen anderer Träger. Dort finden Sie auch Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld), auf die ein Anspruch bestehen kann, wenn Arbeitslosengeld nicht, vorübergehend nicht oder nicht in ausreichender Höhe gezahlt wird. Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate vorher persönlich arbeitsuchend zu melden. Erfahren Sie von der Beendigung weniger als drei Monate vorher, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen melden. Zur Wahrung der Frist und um Ihnen die Arbeitsuchendmeldung zu erleichtern, können Sie uns z.B. telefonisch die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses mitteilen und einen Termin zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung vereinbaren. Neben der telefonischen Meldung besteht die Möglichkeit der online-Arbeitsuchendmeldung auf '' www.arbeitsagentur.de. Melden Sie sich nicht rechtzeitig, droht eine Sperrzeit. Lediglich bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis gilt die Pflicht zur Meldung nicht. Weitere Hinweise dazu finden Sie in '' Abschnitt 1. Um Beschäftigungslosigkeit nicht eintreten zu lassen oder zu beenden, sind Sie verpflichtet, eigenverantwortlich nach einer Beschäftigung zu suchen, eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. Auf Verlangen der Agentur für Arbeit müssen Sie Ihre Eigenbemühungen nachweisen. Weitere Hinweise dazu finden Sie in '' Abschnitt 2.4. Unter Umständen müssen Sie mit dem Wegfall der Leistung oder mit Sperrzeiten rechnen, wenn Sie sich nicht selbst aktiv um Arbeit bemühen, die während Ihrer Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen, zumutbare Arbeitsmöglichkeiten nicht nutzen, Eingliederungsmaßnahmen (z.B. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederungen) ablehnen oder einer Aufforderung, sich zu melden oder zu einem Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht folgen. Bitte melden Sie Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit sofort alle Änderungen, die Ihren Leistungsanspruch beeinflussen können, und zwar auch dann, wenn andere Personen im Auftrag der Agentur für Arbeit für Sie tätig sind. Teilen Sie bitte insbesondere umgehend jede Änderung des Familienstandes, der Lohnsteuerklasse und des Faktors mit. Wenn Sie mit Ihrer Ehegattin / Ihrem Ehegatten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Lohnsteuerklassen wechseln, lassen Sie sich wegen der finanziellen Auswirkungen unbedingt vor dem Lohnsteuerklassenwechsel bei Ihrer Agentur für Arbeit beraten. Weitere Hinweise dazu finden Sie in Abschnitt 8.2. und Abschnitt 4. Bitte melden Sie Ihrer Agentur für Arbeit vorab jeden Umzug oder eine geplante Ortsabwesenheit (Urlaub/ Reise). Weitere Hinweise dazu finden Sie in '' Abschnitt 8.2. Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gezahlt, an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen. Suchen Sie also im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur für Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld. Die Leistung wird bargeldlos ausgezahlt. Richten Sie deshalb bitte ein Konto ein, falls noch nicht geschehen. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen durch einen schriftlichen Bescheid bekannt gegeben. Während Ihres Leistungsbezuges sind Sie kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Melden Sie eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit bitte sofort Ihrer Agentur für Arbeit. Nach einer Unterbrechung des Leistungsbezuges müssen Sie sich in bestimmten Fällen erneut arbeitslos melden. Ihre Agentur für Arbeit ist berechtigt, Sie zur persönlichen Meldung aufzufordern, weitere Auskünfte einzuholen sowie Sachverhalte zu ermitteln. Hierzu geh

ört auch die Veranlassung ärztlicher oder psychologischer Untersuchungen. Bewahren Sie die von Ihrer Agentur für Arbeit ausgestellten Nachweise sorgfältig auf. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Papierunterlagen nach Überführung in eine elektronische Form und nach einer Aufbewahrungszeit von 6 Wochen vernichtet werden. Sollten Sie Ihre OriginalUnterlagen wieder benötigen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig schriftlich mit. Was müssen Sie tun, wenn Arbeitslosigkeit droht? Was müssen Sie tun, wenn Arbeitslosigkeit eintritt? Arbeitslos melden Antrag stellen Beschäftigungslos sein Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung, Eigenbemühungen Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld Anwartschaftszeit Anspruchsdauer Was ist zu beachten, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (mehr) besteht? Wann kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mehr geltend gemacht werden? Die Höhe der Leistung Das Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage Die Bedeutung der Lohnsteuerklasse Allgemeiner oder erhöhter Leistungssatz? Was ist zu beachten, wenn nur ein sehr geringer Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht? Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung Sperrzeit Ruhen des Anspruches Ruhen bei Sozialleistungen Ruhen bei Arbeitgeberleistungen Unschädliche Leistungen Weitere Pflichten, die Sie beachten sollten Meldepflicht Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht Erstattungspflicht Anrechnung von Nebeneinkommen Nachweis des Leistungsbezuges gegenüber anderen Behörden Steuerliche Folgen des Leistungsbezuges, Nachweis gegenüber dem Finanzamt Bescheide und Rechtsbehelfe Abfindung Ablehnung Abwicklungsvertrag Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Allgemeiner Leistungssatz Altersrente Altersversorgung Änderungen der Lohnsteuerklasse Ärztliche Untersuchung Anrechnungszeit (Rentenversicherung) Anschriftenänderung Anspruchsdauer Antragsvordruck Anwartschaftszeit Arbeitgeberleistungen Arbeitsablehnung Arbeitsaufnahme Arbeitsbedingungen Arbeitsbescheinigung Arbeitsentgelt Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug Arbeitslosmeldung Arbeitspapiere Arbeitsuchendmeldung Arbeitsunfähigkeit Arbeitszeit Aufenthaltstitel Aufhebungsvertrag Aufnahme einer Beschäftigung Auskünfte Ausländer Auszahlung der Leistung Ausländische Versicherungszeiten Auszahlungsgebühren Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Behinderung Bemessung Berechnungsgrundlagen Berufliche Weiterbildung Berufsausbildung Berufsausbildungsbeihilfe Beschäftigung Beschäftigungssuche im Ausland Bescheide Bewilligungsbescheid Bildungsgutschein Datenschutz Ehrenamt Eigenbemühungen Einkommen Einkommensteuererklärung Elterngeld Entlassungsentschädigung Erhöhter Leistungssatz Erlöschen des Anspruchs Erstattungspflicht Erziehungsgeld Erziehungsgemeinschaft Faktorverfahren Familienkasse Freibetrag aus Nebeneinkommen Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung Grenzgänger Gründungszuschuss Grundsicherung Höhe der Leistung Informationsveranstaltungen Insolvenzgeld Kinder Kinderfreibetrag Kindergeld Klage Knappschaftsausgleichsleistung Krankengeld / Krankentagegeld Krankenversicherung Krankheit Kündigung Kündigungsfrist Kurzarbeitergeld langjährige Betriebszugehörigkeit Leistungsentgelt Leistungsfortzahlung Leistungsminderung Leistungsnachweis Leistungssatz Lohnsteuerklasse Lösung des Beschäftigungsverhältnisses Maßnahmeablehnung / Maßnahmeabbruch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Maßnahmewidriges Verhalten Meldepflicht Mithelfende/r Familienangehörige/r Mitwirkungspflichten Mutterschaftsgeld Nachweis Nebeneinkommen Nebentätigkeit Ortsabwesenheit Pfändung Pflege von Angehörigen Pflegeunterstützungsgeld Pflegeversicherung Private Altersversorgung Progressionsvorbehalt Psychologische Untersuchung Rechtsbehelfe Reise Rentenversicherung Rente wegen Erwerbsminderung Ruhen bei Sozialleistungen Saisonkurzarbeitergeld Sozialdaten Sozialgeld Sperrzeit Steuer-Identifikationsnummer Transferkurzarbeitergeld Übergangsgeld Umzug Unfallversicherung Unterbrechung des Leistungsbezuges Unterlagen Urlaubsabgeltung Veränderungsmitteilung Verfügbarkeit Verletztengeld Verschulden eines Dritten Versorgungskrankengeld Vorläufige Entscheidung Vorschuss Weiterbildung Widerspruchsbescheid Widerspruchsfrist Wohngeld Zahlungsanweisung zur Verrechnung Zeitgrenze (15-Stunden-Grenze) Zusatzblätter Zwischenbeschäftigung

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