Auswirkung der Arbeitslosigkeit auf die Rente

Auswirkung der Arbeitslosigkeit auf die Rente

Wie sich Arbeitslosigkeit auf Ihre Rente auswirkt.

Wann Arbeitslose in Rente gehen können.

Welche Besonderheiten es beim Rentenbeginn gibt.

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Wie sich Arbeitslosigkeit auf Ihre Rente auswirkt Wann Arbeitslose in Rente gehen können Welche Besonderheiten es beim Rentenbeginn gibt Arbeitslosigkeit ist seit Jahren ein großes gesellschaftliches Problem für den Sozialstaat Deutschland. Rund 2,8 Millionen Menschen sind hierzulande derzeit arbeitslos gemeldet. Im Rentenrecht gibt es eine Reihe von Regelungen, welche die Folgen von Arbeitslosigkeit für den späteren Rentenanspruch mildern sollen. Durch zahlreiche Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren ist unübersichtlich geworden, wie sich Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Rente auswirken. Arbeitslosigkeit und Rente Wichtige Zeiten für Ihre Rente Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Einkommen neben der Rente Rehabilitation auch für Arbeitslose Arbeitslosigkeit und Auslandsaufenthalt Grundsicherung - wenn die Rente nicht reicht Zeiten der Arbeitslosigkeit werden für die Rente geringer bewertet als Erwerbsphasen. Dennoch können sie sich sowohl auf den Rentenanspruch als auch auf die Rentenhöhe auswirken. Bekommen Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert. Von der Agentur für Arbeit werden dann automatisch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie im letzten Jahr vor dem Leistungsbeginn - vielleicht auch nur kurze Zeit - rentenversicherungspflichtig waren (sogenannte Vorversicherung). Haben Sie die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, können Sie die Pflichtversicherung beantragen. Die Anträge der Agentur für Arbeit enthalten für diesen Fall bereits die Frage, ob Sie Rentenversicherungspflicht während des Leistungsbezugs wünschen. Sie können die Versicherungspflicht aber auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Agentur für Arbeit trägt die Beiträge auch dann in voller Höhe. Diese Rentenversicherungsbeiträge, die aus dem Arbeitslosengeld resultieren, erhöhen grundsätzlich Ihre künftige Rente, allerdings nicht in dem Maße, wie eine vor dem Leistungsbezug ausgeübte versicherte Beschäftigung. Haben Sie hingegen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, so sind Sie nicht rentenpflichtversichert und es werden auch keine Beiträge für Ihre spätere Rente von der Agentur für Arbeit für Sie gezahlt. Solche Zeiten sind dann gegebenenfalls Anrechnungszeiten ohne Bewertung, die aber dennoch die Rentenhöhe indirekt beeinflussen können (siehe hierzu Abschnitt ''Wichtige Zeiten für Ihre Rente'' ab Seite 8). Erhalten Sie Arbeitslosengeld, werden Sie rentenrecht lich so gestellt, als hätten Sie mit 80 Prozent Ihres vorherigen monatlichen Bruttoarbeitsverdienstes weiterge arbeitet. Die ''Rentenminderung'' beträgt in diesen Fällen also 20 Prozent gegenüber dem vorherigen Bruttoarbeitsentgelt aus einer versicherten Beschäftigung. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes kann bis zu 24 Monate betragen. Die Dauer wird unter Berücksichtigung des Lebensalters und der bereits erworbenen Versicherungszeiten in den letzten fünf Jahren vor dem Entstehen des Anspruchs berechnet. Eingeführt wurde das Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2005. Für die spätere Rente wurden für Zeiten bis zum 31. Dezember 2006 hierfür 400 Euro monatlich als beitragspflichtige Einnahme gutgeschrieben. Vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2010 zahlte die Agentur für Arbeit die Beiträge an die Rentenversicherung auf der Basis von 205 Euro monatlich. Daraus ergab sich für ein Jahr Bezug von Arbeitslosengeld II zuletzt im Kalender jahr 2010 eine monatliche Rentenanwartschaft von derzeit 2,26 Euro. Die Zeit wird in den neuen und in den alten Bundesländern gleich hoch bewertet. Seit dem 1. Januar 2011 werden bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II keine Beiträge mehr von der Agentur für Arbeit gezahlt. Diese Leistung begründet keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

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