Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und Eltern-Zeit (Leichte Sprache)

Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und Eltern-Zeit (Leichte Sprache)

Das Elterngeld kann man mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus kombinieren.

Hier finden Sie eine Erklärung in leichter Sprache.

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Elterngeld Die neue Generation Vereinbarkeit Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Das Eltern-Geld Mutter und Vater bekommen Eltern-Geld, wenn sie mit ihrem kleinen Kind nach der Geburt zu Hause bleiben. Einer bekommt höchstens 12 Monate, der andere zwei. Mutter und Vater können sich die Monate auch anders teilen. Wie viel Eltern-Geld können Eltern bekommen? Es kommt darauf an, wie viel Geld man vor der Geburt von dem Kind verdient hat. Die meisten Eltern bekommen einen großen Teil von dem Geld, das sie vor der Geburt von dem Kind verdient haben. Mehrlings-Zuschlag Eltern mit Mehrlings-Geburten Zwillinge oder Drillinge nennt man Mehrlinge. Alle Eltern mit Mehrlingen bekommen den Mehrlings-Zuschlag. Eltern mit Zwillingen bekommen jeden Monat zum Eltern-Geld 300 Euro Mehrlings-Zuschlag dazu. Eltern mit Drillingen bekommen jeden Monat 600 Euro Mehrlings-Zuschlag dazu. Das Eltern-Geld-Plus Das Eltern-Geld-Plus lohnt sich für Eltern, die bald nach der Geburt Teil-Zeit arbeiten. Teil-Zeit bedeutet: Sie arbeiten 30 Stunden oder weniger in der Woche. Sie bekommen dann zu ihrem Lohn Eltern-Geld-Plus dazu. Eltern-Geld-Plus kann man 2 Jahre lang bekommen. Der Partnerschafts-Bonus beim Eltern-Geld-Plus Partnerschafts-Bonus heißt: Man bekommt länger Eltern-Geld-Plus. Eltern bekommen den PartnerschaftsBonus, wenn beide Eltern zur gleichen Zeit 4 Monate Teil-Zeit arbeiten. Beide müssen 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Der Partnerschafts-Bonus ist auch für AlleinErziehende und Getrennt-Erziehende. Allein-Erziehende sind Mütter oder Väter, die ihr Kind oder ihre Kinder allein erziehen. Zum Beispiel weil sie sich von ihrem Partner getrennt haben. In der Wohnung wohnt nur die Mutter oder der Vater zusammen mit dem Kind. Bei Getrennt-Erziehenden wohnt das Kind mal bei der Mutter und mal beim Vater. Wann stellen Sie den Eltern-Geld-Antrag? Sie können den Antrag nach der Geburt von Ihrem Kind stellen. Ein Antrag ist ein Papier. In den Antrag schreiben Sie, was Sie bekommen möchten. Zum Beispiel Eltern-Geld. Am besten ist: Sie stellen den Antrag in den ersten 3 Monaten nach der Geburt von Ihrem Kind. Sie können den Antrag auch später stellen. Dann bekommen Sie aber nicht das volle Geld. Wo stellen Sie den Antrag? Sie stellen den Antrag bei Ihrer Eltern-Geld-Stelle. So finden Sie Ihre Eltern-Geld-Stelle in der Nähe. Gehen Sie auf diese Internet-Seite: www.elterngeld-plus.de So beantragen Sie das Eltern-Geld-Plus Überlegen Sie zuerst wie lange Sie gar nicht arbeiten wollen nach der Geburt. Das sind Elterngeld-Monate. Überlegen Sie, wann Sie im ersten Jahr nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Das sind Elterngeld Plus-Monate. Lassen Sie sich beraten. Dann können Sie den Antrag stellen. Die Eltern-Zeit Eltern-Zeit bedeutet: Jeder Eltern-Teil kann die Eltern-Zeit nehmen, bis das Kind 3 Jahre alt wird. Eltern können sich die Eltern-Zeit selbst einteilen. Eltern dürfen 30 Stunden oder weniger in der Woche arbeiten. Eltern können auch zu Hause bleiben. Dann bekommen sie kein Geld vom Arbeit-Geber. Nach der Eltern-Zeit kann man wieder arbeiten. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeit-Geber Sie müssen Ihrem Arbeit-Geber Bescheid sagen, wann Sie Eltern-Zeit nehmen. Das ist wichtig für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Sie müssen eine Frist einhalten. Wenn Sie vor dem 3. Geburtstag von Ihrem Kind Eltern-Zeit nehmen, dann müssen Sie Ihrem Arbeit-Geber 7 Wochen vorher Bescheid sagen. Wenn Sie nach dem 3. Geburtstag Eltern-Zeit nehmen, dann müssen Sie 13 Wochen vorher Bescheid sagen. Sie können einen Teil der Eltern-Zeit bis zum 8. Geburtstag nehmen

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