Zeitarbeit (Perspektiven für Ihr Berufsleben)

Zeitarbeit (Perspektiven für Ihr Berufsleben)

Ob Sie Fachkraft oder gering qualifiziert sind: Mit Zeitarbeit können Sie den Berufseinstieg meistern,

Projekterfahrung sammeln, nach einer Familienpause ins Berufsleben einsteigen

oder in einem neuen Arbeitsumfeld durchstarten.

Dieses Heft zeigt, welche Chancen Ihnen die Arbeitnehmerüberlassung bietet.

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Zeitarbeit Auf dem Weg ins Berufsleben Zeitarbeit kann eine Chance bedeuten: Gehen Sie neue Wege im Berufsleben oder meistern Sie den Wiedereinstieg. Das Beschäftigungsmodell eignet sich auch für diejenigen, die zuvor noch nie beschäftigt waren. Lesen Sie in diesem Heft, wie andere Zeitarbeit nutzen. Motivierende Erfolgsgeschichten, aktuelle Informationen und hilfreiche Praxistipps erwarten Sie. Wie funktioniert Zeitarbeit? Migranten in Zeitarbeit Zeitarbeit als Strategie Interview Es war lange angekündigt, nun wurde es umgesetzt: Seit April 2017 ist eine veränderte Fassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Die Neuregelungen darin haben weitreichende Konsequenzen für die Zeitarbeitsbranche - und ihre Arbeitskräfte. Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Das wurde in den vergangenen Jahren reformiert und angepasst. Gesetzlich besteht seit 2011 die Möglichkeit, eine zwingende Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit festzulegen. Seit April dieses Jahres gibt es nun eine Änderung im Gesetz, die sich unter anderem mit der Überlassungsdauer und dem sogenannten Equal Pay beschäftigt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung wird klar festgelegt, dass Arbeitskräfte in der Zeitarbeit künftig nur noch bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten bei einem Entleiher eingesetzt werden können. Damit soll eine Arbeitnehmerüberlassung als Dauerzustand verhindert werden. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Wer angemessen entlohnt wird, ist mit seiner meist Stelle zufrieden. Die zweite Änderung betrifft den bereits lange diskutierten Grundsatz des Equal Pay, also die gleiche Bezahlung bei gleicher Tätigkeit. Seit Juni 2017 gilt die Dritte Verordnung über die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die verbindliche Mindeststundenentgelte für die Branche vorgibt. Das Gesetz stellt klar: Zeitarbeiter und Zeitarbeiterinnen erhalten grundsätzlich nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die vergleichbaren Stammbeschäftigten. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften können jedoch abweichende Vereinbarungen treffen, wenn ein Tarifvertrag existiert. Eine Ausnahme von der Neun-Monats-Frist gilt etwa, wenn der Arbeitgeber bereits ab der sechsten Beschäftigungswoche einen Branchenzuschlag zum Tariflohn bezahlt. Dann können Unternehmen die Angleichung des Lohns auf bis zu 15 Monate ausdehnen. Grundsätzlich eignet sich Zeitarbeit für alle, die beruflich und räumlich flexibel sind und die sich schnell auf neue Anforderungen einstellen wollen und können. Traditionell ist es noch immer so, dass der Großteil der Zeitarbeitskräfte männlich ist. Das hängt damit zusammen, dass der gewerbliche Sektor - vor allem der Bereich Verkehr und Logistik mit rund 30 Prozent eine wichtige Rolle spielt. Bei den Männern sind rund ein Drittel im Bereich Metall und Elektro tätig und rund 13 Prozent arbeiten in anderen Fertigungsberufen. Bei Frauen haben sich in der Zeitarbeit andere Schwerpunkte herausgebildet: Bei ihnen spielen Dienstleistungsberufe sowie das Gesundheits- und Sozialwesen eine große Rolle. Angesichts einer alternden Gesellschaft gibt es zum Beispiel auch Verleihfirmen, die sich auf Pflege und Medizin spezialisiert oder eigene Abteilungen dafür eingerichtet haben, um Fachpersonal zu überlassen

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