Info Sabbatical mit Checkliste und Musterantrag

Info Sabbatical mit Checkliste und Musterantrag

Informationen für Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung

mit einjähriger bzw. zweijähriger bezahlter Freistellung vom Dienst anstreben.

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Teilzeitbeschäftigung - ein vielfältiges Spektrum an Möglichkeiten Was ist ein Sabbatical? In welchen Zeitvarianten ist ein Sabbatical möglich? Welche Beschäftigten können ein Sabbatical beantragen? Was müssen Sie bedenken, wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung in Form eines Sabbaticals beantragen wollen? Beantragung und Bewilligung eines Sabbaticals Vertragliche Vereinbarung, Veränderung oder vorzeitige Beendigung des Sabbaticals Nichtinanspruchnahme der Freizeitphase - Ausscheiden aus dem Dienst Stufenlaufzeit Checkliste Sabbatical Muster eines Antrages Sabbatical/Arbeitnehmer/innen Muster eines Änderungsvertrages Immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wollen in bestimmten Lebensabschnitten über mehr freie Zeit verfügen, als es eine Vollzeitbeschäftigung zulässt. Die bestehenden Tarifvorschriften eröffnen Ihnen bereits jetzt viele - bisher häufig nicht genutzte Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung. Längst überholt sind Vorstellungen von Teilzeitbeschäftigungen als einer in der Regel von Frauen in Anspruch genommenen Tätigkeit, die nur halbtags bei täglicher Verkürzung der Arbeitszeit in Bereichen ohne besondere Verantwortung ausgeübt wird. Inzwischen sind verschiedene Modelle entwickelt worden, die den vielfältigen individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Anforderungen des Dienstes Rechnung tragen. Im Mittelpunkt dieser Information steht das Sabbatical. Die Möglichkeit, ein Sabbatical zu wählen, ist ein Angebot, dass das Land seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern macht. Wenn für Sie gewisse individuelle Einschränkungen einer Teilzeitbeschäftigung - je nach gewählter Sabbaticalvariante - akzeptabel sind, können Sie durch Vorarbeit eine Freistellung vom Dienst von bis zu zwei Jahren erreichen. Sie können ein Sabbatical auch zum Übergang in den Ruhestand nutzen, indem Sie nahtlos aus der Freistellungsphase in die Rente wechseln. Dabei wird es erforderlich sein, dass Sie sich mit Ihrer Dienststelle abstimmen, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Renteneintritt planen. Entsprechend wird der Beginn und das Ende des Sabbaticals festgelegt werden. Die Angebote gelten grundsätzlich auch für das Hochschulpersonal mit Lehraufgaben sowie für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte. Zur Aufrechterhaltung des Lehr- bzw. Schulbetriebes kann jedoch das zuständige Ministerium für diesen Personenkreis gesonderte Regelungen mit Zustimmung des Thüringer Finanzministeriums erlassen. Ein Sabbatical ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die sich über mehrere Jahre erstreckt und aus der Arbeitsphase, in der Sie ohne Arbeitszeitverkürzung vollzeitbeschäftigt sind, und einer langen Freistellungsphase, in der Sie gänzlich vom Dienst freigestellt sind, besteht. Innerhalb des vereinbarten Gesamtzeitraumes eines Sabbaticals wird eine (befristete) durchgehende Teilzeitbeschäftigung ausgeübt. Während dieses Gesamtzeitraumes (Arbeits- und Freistellungsphasen) erhalten Sie anteiliges Entgelt. Die Freistellungsphase während des Sabbaticals ist kein Sonderurlaub ohne Entgelt, sondern planmäßige Freistellung auf Grund abweichender Verteilung der vertraglich vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit für den Sabbatical-Gesamtzeitraum. Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Zeitvarianten. Der erlaubte Zeitrahmen eines Sabbaticals reicht von 24 Monaten bis zu vierzehn Jahren - bei höchstens zwei Jahren Freistellung. Innerhalb dieses Zeitrahmens sind verschiedene Varianten der Dauer der Arbeitsund Freistellungsphase/n möglich. Die Freistellungsphase liegt am Ende des Gesamtzeitraumes. Sie ist zusammenhängend in Anspruch zu nehmen. Wiederholungen des Sabbaticals sind möglich

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