Kontenklärung

Kontenklärung

Wie kann man das Versicherungskonto vervollständigen?

Welche Zeiten werden der Rentenversicherung automatisch gemeldet?

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Kontenklärung: Fragen und Antworten Wie Sie Ihr Versicherungskonto vervollständigen können Welche Zeiten der Rentenver sicherung automatisch gemeldet werden Sie möchten wissen, wie viel Rente Sie eines Tages voraussichtlich bekommen werden? Und Sie möchten im Leistungsfall eine Rente in der Höhe erhalten, die Ihnen zusteht? Dafür ist es wichtig, dass alle Versicherungszeiten und Lebensumstände lückenlos in Ihrem Versicherungskonto gespeichert sind. Die Broschüre informiert Sie rund um die Kontenklärung: Sie erfahren zum Beispiel, welche Zeiten automatisch erfasst werden und wie Sie Lücken im Versicherungskonto schließen können. Welche Bedeutung hat das Versicherungskonto? Was heißt Kontenklärung? Wie vervollständige ich mein Versicherungskonto? Der Antrag auf Kontenklärung Welche Bedeutung hat das Versicherungskonto? Für jeden Versicherten führt die Deutsche Rentenversicherung ein Versicherungskonto. Damit die eingehenden Daten dem richtigen Konto zugeordnet werden können, erhält jeder Versicherte eine individuelle Versicherungsnummer. Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen, denn Ihr Versicherungskonto enthält alle rentenrechtlichen Zeiten wie zum Beispiel Beitrags-, Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Neben den rentenrechtlichen Zeiten sind in Ihrem Konto weitere persönliche Daten gespeichert, wie beispielsweise Name, Geburtsort und Geburtsdatum und die Anschrift. Damit diese Daten nicht in falsche Hände geraten, gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung einen strengen Datenschutz. Näheres dazu erfahren Sie in der Broschüre Datenschutz worauf Sie sich verlassen können. Wichtig ist: Im Leistungsfall kann Ihr Rentenanspruch nur dann geprüft und Ihre Rente in richtiger Höhe berechnet werden, wenn der Rentenversicherung alle dafür relevanten Daten bekannt sind. Auch für eine Rehabilitation müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die der Rentenversicherungsträger anhand Ihres Versicherungskontos prüft. Auskunft über Ihr Versicherungskonto Sie können jederzeit Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos bekommen. Ihren Versicherungsverlauf - also eine Auflistung aller bisher bei uns gespeicherten Zeiträume - erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen oder über unser Internetangebot. Die Internetadressen finden Sie auf Seite 13. Ab Ihrem 27. Lebensjahr informiert Sie Ihr Rentenversicherungsträger jährlich mit der sogenannten Renteninformation über Ihre Rentenansprüche, wenn Sie mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Sind Sie 55 Jahre alt, erhalten Sie alle drei J ahre anstelle der Renteninformation die ausführlichere Rentenauskunft. Was heißt Kontenklärung? Im Versicherungskonto sind Ihre gemeldeten Beschäftigungszeiten und Einkünfte ebenso gespeichert wie zum Beispiel gemeldete Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit. Da Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger aber nicht alle Einzelheiten Ihrer Versicherungsbiographie kennt, wird er meist noch einiges bei Ihnen erfragen. Hierfür ist eine Kontenklärung notwendig. Auch wenn Sie zurzeit keine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlen, weil Sie zum Beispiel verbeamtet, selbständig tätig oder einfach zu Hause sind, können Sie möglicherweise aufgrund einer früheren Beschäftigung oder auch durch Kindererziehungszeiten Anwartschaften oder Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. Ihr Rentenversicherungsträger wird bei der Kontenklärung Ihre bisher erfassten Daten prüfen und Sie auch über bestehende Lücken informieren. Bei der Klärung Ihres Versicherungskontos sind Ihnen die Mitarbeiter der Rentenversicherung gern behilflich. Auf Ihre Unterstützung sind sie aber in jedem Fall angewiesen. Abschließend erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen sogenannten Feststellungsbescheid. In diesem sind alle bisher von Ihnen zurückgelegten Zeiten aufgeführt. Zeiträume, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, werden hier verbindlich festgestellt. Fehlerhaft gespeicherte Zeiten können aber trotzdem jederzeit überprüft werden. Bis zum 55. Lebensjahr erhalten Sie den Bescheid in Form einer Wartezeitauskunft. Außer den gespeicherten Zeiten enthält dieser auch Aussagen darüber, für welche Rentenart Sie die jeweilige Wartezeit schon erfüllt haben und für welche noch nicht. Vom 55. Lebensjahr an bekommen Sie nach Abschluss des Kontenklärungsverfahrens eine Rentenauskunft. Hier finden Sie zusätzlich noch Aussagen zur voraussichtlichen Rentenhöhe auf der Grundlage der bis dahin zurückgelegten Zeiten. Wie vervollständige ich mein Versicherungskonto? Die meisten rentenrechtlichen Zeiten werden der Deutschen Rentenversicherung automatisch gemeldet. Dies gilt vor allem für Zeiten in den alte

n Bundesländern, wo maschinelle Datenmeldungen bereits seit Anfang der 1970er Jahre abgegeben werden konnten. Andere Zeiten müssen unter Umständen erst nachgespeichert werden. In den neuen Bundesländern trug bis 1991 der jeweilige Arbeitgeber Zeitraum und Entgelt aus einer Beschäftigung in den grünen Sozialversicherungsausweis ein. Auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wurden hier vermerkt. Haben Sie einen solchen Ausweis, legen Sie uns diesen im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens bitte vor. Wir übertragen dann die Daten aus dem Ausweis in Ihr Versicherungskonto. Lücken im Versicherungskonto Existiert eine Lücke nur deshalb, weil in dieser Zeit nichts rentenrechtlich Bedeutsames geschehen ist, bleibt sie einfach bestehen. Denn lange private Auszeiten oder eine selbständige Tätigkeit ohne Beitragszahlung zählen nicht für die gesetzliche Rente. Viele andere Zeiten, wie beispielsweise Schul- und Berufsausbildungen, können aber wichtig sein. Sie haben dann die Möglichkeit, Nachweise (zum Beispiel Schulzeugnisse oder den Lehrvertrag) einzureichen und so Ihr Versicherungskonto zu ergänzen. Unser Tipp: Welche Zeiten das sind, welche Unterlagen als Beleg hierfür benötigt werden und wie sie für die Rente zählen, erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Informationen zu den rentenrechtlichen Zeiten finden Sie außerdem in der Broschüre Rente: Jeder Monat zählt. Fehlende Nachweise Manchmal fehlen Belege über Zeiten, die schon länger zurückliegen. Hier wird die Deutsche Rentenversicherung mit Ihnen gemeinsam versuchen, eine Lösung zu finden. Die Mitarbeiter wissen aus Erfahrung, wo man fehlende Dokumente unter Umständen noch bekommen kann. Der Antrag auf Kontenklärung Möchten Sie Ihr Versicherungskonto klären, reichen erst einmal ein kurzes Schreiben oder ein Anruf bei Ihrem Rentenversicherungsträger aus. Sie bekommen dann die erforderlichen Formulare, da nur so alle wichtigen Angaben abgefragt werden können. Selbstverständlich können Sie die Antragsvordrucke auch auf der Internetseite Ihres Rentenversicherungsträgers herunterladen oder unter Services Online-Dienste Unser Serviceangebot den Antrag gleich online stellen. Die Internetadressen finden Sie auf Seite 13. Am kostenlosen Servicetelefon können Sie unter 0800 1000 4800 die Formulare ebenfalls anfordern. Die Vordrucke erhalten Sie aber auch bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und den ehrenamtlichen Versichertenberatern und Versichertenältesten. Dort hilft man Ihnen auch beim Ausfüllen. Unser Tipp: Wie Sie mit der Deutschen Rentenversicherung in Kontakt treten können, erfahren Sie in den Kapiteln Ihre Ansprechpartner und Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung. Wann sollte ich den Antrag stellen? Renteninformation oder Rentenauskunft sind wichtig für Ihre persönliche Altersvorsorge-Planung. Doch Aussagekraft besitzen sie nur mit einem vollständigen und korrekt gespeicherten Versicherungskonto. Es liegt daher auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihr Versicherungskonto so früh wie möglich zu klären. Fehlende Nachweise können dann auch noch leichter beschafft werden. Möchten Sie in absehbarer Zeit eine Altersrente oder Rehabilitation beantragen, sollten Sie sich ebenfalls möglichst früh um eine Kontenklärung kümmern. Wie lange dauert die Bearbeitung des Kontenklärungsantrags? Für die Dauer der Bearbeitung ist entscheidend, ob das Versicherungskonto Lücken hat. Ist alles lückenlos gespeichert, dauert es nicht lange und Sie erhalten Ihre Wartezeitauskunft oder Rentenauskunft. Sind jedoch Lücken vorhanden, dauert es unter Umständen länger. Doch das Warten kann sich lohnen: Denn findet sich noch ein fehlender Nachweis, so kann sich dadurch auch Ihre spätere Rente erhöhen

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