Berufsausbildungsbeihilfe

Berufsausbildungsbeihilfe

Auszubildende, die während der Berufsausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen,

erhalten auf Antrag Berufsausbildungsbeihilfe.

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Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss. Wer bekommt BAB? Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden (oder waren dies) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Wie lange zahlt die Agentur für Arbeit BAB? Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Der Antrag muss rechtzeitig, am besten vor Beginn der Berufsausbildung, bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wird die BAB nach Beginn der Berufsausbildung beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats der Antragstellung geleistet. Wie viel BAB bekommt man? Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen der oder des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, das der Person, mit der sie oder er verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist, und der Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Wenn Sie vorab schnell und einfach prüfen wollen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Berufsausbildungsbeihilfe voraussichtlich zusteht, können Sie den BAB-Rechner im Internet unter www.babrechner.arbeitsagentur.de nutzen oder Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sich an den nachstehenden Beispielen orientieren. Zwei Berechnungsbeispiele für Auszubildende orientiern: 1. Beispiel Nadine ist 17 Jahre alt, ledig und wohnte bisher bei ihren Eltern in Rostock. Einen Ausbildungsplatz hat sie in Kiel gefunden. Das dort angemietete Zimmer kostet 260 Euro monatlich. Im ersten Ausbildungsjahr bekommt sie eine Ausbildungsvergütung von 400 Euro monatlich. Für Ihren Lebensunterhalt werden monatlich zugrunde gelegt: als Grundbedarf Pauschale für Miete Zuschlag, soweit die nachweisbaren Mietkosten 166 Euro übersteigen (94 Euro), höchstens Bedarf für Arbeitskleidung Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und der Ausbildungsstätte (Monatskarte) Bedarf für eine Familienheimfahrt im Dem Gesamtbedarf wird dann das anzurechnende Einkommen von Nadine und ihren Eltern gegenübergestellt. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Von Nadines Ausbildungsvergütung wird folgender Freibetrag abgezogen Das anzurechnende Einkommen beträgt Es verbleibt ein Bedarf von (Gesamtbedarf von 694 Euro minus anzurechnendes Einkommen von 338 Euro) Das Einkommen der Eltern von wird außerdem noch angerechnet, von dem aber Freibeträge abgezogen werden: Freibetrag für die Eltern weiterer Freibetrag in Höhe von Freibetrag Eltern insgesamt Der Bedarf für eine Familienheimfahrt im Monat sowie der Freibetrag von 62 Euro von der Ausbildungsvergütung und von 607 Euro vom Einkommen der Eltern können nur dann angesetzt werden, wenn tägliche Pendelfahrten zwischen Wohnung der Eltern und Ausbildungsstätte unzumutbar sind. Das Einkommen der Eltern liegt unter den Freibeträgen und wird deshalb nicht angerechnet. Würde das Elterneinkommen die Freibeträge übersteigen, blieben davon 50% anrechnungsfrei. Wir erinnern uns: Für Nadine haben wir einen verbleibenden Bedarf von 356 Euro errechnet. Weil die Freibeträge der Eltern höher als deren Einkommen sind, wird davon nichts angerechnet. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Damit erhält Nadine neben ihrer Ausbildungsvergütung vom Betrieb zusätzlich 356 Euro BAB von der Agentur für Arbeit. 2. Beispiel Sven ist 19 Jahre alt, ledig und auch er wohnte noch bei den Eltern in Stendal. Er hat noch eine 7-jährige Schwester. Einen Ausbildungsplatz zum Chemikanten hat er schließlich in Halle gefunden. Seine kleine Wohnung in Halle kostet 270 Euro, er hat eine Ausbildungsvergütung von 500 Euro. Wir gehen das Rechenbeispiel noch einmal durch: Für seinen Lebensunterhalt werden monatlich zugrunde gelegt als Grundbedarf Pauschale für Miete Zuschlag, soweit die nachweisbaren Mietkosten 166 Euro übersteigen (104 Euro), höchstens Bedarf für Arbeitskleidung Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und der Ausbildungsstätte (Monatskarte) Bedarf für eine Familienheimfahrt im Monat Gesamtbedarf Dem Gesamtbedarf wird dann das anzurechnende Einkommen von Sven und seinen Eltern gegenübergestellt. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Von Svens Ausbildungsvergütung wird folgender Freibetrag abgezogen Das anzurechnende Einkommen Svens beträgt Es verbleibt ein Bedarf von (Gesamtbedarf von 742 Euro minus anzurechnendes Einkommen von 438 Euro) Das Einkommen der Eltern von wird außerdem noch angerechnet, von dem aber Freibeträge abgezogen werden: Freibetrag für Eltern Freibetrag für die Schwest

er weiterer Freibetrag in Höhe von Freibetrag Eltern insgesamt verbleibendes Einkommen (3000 Euro minus 2842) davon bleiben 55% anrechnungsfrei 50% für die Eltern und 5% für die Schwester anzurechnendes Einkommen der Eltern Von dem verbleibenden Bedarf für Sven von 304 Euro ist das anzurechnende Einkommen der Eltern in Höhe von 71,10 Euro abzuziehen, so dass sich ein Restbedarf von 232,90 Euro ergibt. Damit erhält Sven neben seiner Ausbildungsvergütung zusätzlich 233 Euro (aufgerundet) BAB. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) In manchen Orten gibt es Wohnheime für Auszubildende. Bei der Unterbringung in einem Wohnheim oder in einem Internat oder beim Ausbildenden mit voller Verpflegung werden andere Bedarfsätze zugrunde gelegt. Nähere Informationen erteilt dazu Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Wofür kann BAB nicht oder nur für eng begrenzte Ausnahmefälle gewährt werden? Für eine schulische Ausbildung (z.B. Physiotherapeut/-in), kann BAB nicht gewährt werden. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen ersten Berufsausbildung, gleich welcher Art (betrieblich, außerbetrieblich, schulisch), mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens 2 Jahren steht BAB gundsätzlich nicht zu. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann BAB für eine zweite Berufsausbildung in Betracht kommen. Nähere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe erhalten Sie im Internet (www.arbeitsagentur.de) unter der Rubrik ''Bürgerinnen und Bürger, Ausbildung, Finanzielle Hilfen, Berufsausbildungsbeihilfe'' oder bei Ihrer Agentur für Arbeit. Antragstellung

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