Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten

und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit

und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten zu beachten hat.

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ArbStättV Die fortschreitende Digitalisierung wird die Arbeitswelt tiefgreifend und in rasanter Weise verändern. Die Einführung neuer technischer Geräte und Fertigungsverfahren sowie daran angepasste neue Arbeitsformen werden diese Änderungsprozesse beschleunigen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten und enthält Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Die ArbStättV erfasst auch Arbeitsplätze auf Baustellen. Mit der am 3. Dezember 2016 in Kraft getretenen Novelle zur Änderung der ArbStättV (BGBl I S. 2681) werden zentrale Begriffsbestimmungen (z.B. Arbeitsplatz) in der ArbStättV verordnungsübergreifend klargestellt. Mit der Berücksichtigung der psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird künftig diesem wichtigen Belastungsschwerpunkt bei der Arbeit der Beschäftigten gezielt entgegengewirkt. Dies betrifft z.B. die Regelungen über eine angemessene Beleuchtung am Arbeitsplatz und die Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen. Die neu aufgenommenen Vorschriften zur Unterweisung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber sind ein wesentliches Element hinsichtlich des sicherheitsgerechten Verhaltens in der Arbeitsstätte. Erleichterung bringt den Arbeitgebern die Möglichkeit, Anträge an die Aufsichtsbehörden ab sofort auch elektronisch (E-Mail) übermitteln zu können. Bildschirmarbeitsplätze sind zum Kennzeichen der modernen digitalen Arbeitswelt geworden. Computer, Tablet und Smartphone sind in der vernetzten Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Im Zuge der Rechtsbereinigung sind die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung zeitgemäß modernisiert und in die ArbStättV integriert worden. Die neuen Vorschriften zu Telearbeitsplätzen geben den Beschäftigten mehr Spielraum und Flexibilität in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für Arbeitgeber und Beschäftigten beschreiben sie den Handlungsrahmen und sind der Maßstab für die erforderliche Rechtsicherheit. In der Gesamtschau bringen die dargestellten Änderungen in der neuen ArbStättV für die Beschäftigten einen erheblichen Fortschritt für eine menschengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen. Verordnung über Arbeitsstätten Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten Nichtraucherschutz Unterweisung der Beschäftigten Ausschuss für Arbeitsstätten

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