Rechtsformen

Rechtsformen

Ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), für jedes Unternehmen gibt es die passende Rechtsform.

Es lohnt sich, über die verschiedenen Möglichkeiten nachzudenken,

denn jede Rechtsform hat andere haftungs- und steuerrechtliche Konsequenzen.

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Rechtsformen Die Entscheidung, in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen führen wollen, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Was für den einen bei einer Rechtsform wichtig ist, mag für andere unwichtig sein (z.B. das geschäftliche Ansehen einer Rechtsform). Und was heute richtig ist, kann in der Zukunft verbesserungsbedürftig sein (z.B. Steuern sparen). Einzelunternehmen und Personengesellschaften Merkmal von Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist, dass der Einzelunternehmer oder die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Sie müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind darüber hinaus nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens. Ein typischer Einzelunternehmer ist der eingetragene Kaufmann. Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die GmbH und Co. KG. Kapitalgesellschaften Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften für geschäftliche Aktivitäten - mit Ausnahmen - nur in Höhe ihrer Einlage, die Gesellschaft nur in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle. Gesellschafter bzw. Aktionäre geben Kapital, ohne dass sie aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen. Zu den klassischen Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die GmbH-Variante Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG) und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Hinweis: Welche Gesichtspunkte bei der Wahl einer Rechtsform relevant und welche Rechtsformen für welche unternehmerischen Zwecke empfehlenswert sind, wird im Folgenden kurz dargestellt. Die nachfolgenden Informationen ersetzen allerdings weder eine professionelle Beratung noch eine Prüfung im Einzelfall. Ansprechpartner dafür sind je nachdem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar. Rechtsform finden: Entscheidungshilfen Die Entscheidung für (oder gegen) eine Rechtsform sollten Sie erst dann treffen, wenn Sie bei den folgenden Knackpunkten eine klare Position bezogen haben. Unternehmerische Unabhängigkeit Wollen Sie in Ihrer Firma allein bestimmen und damit auch die alleinige Verantwortung tragen? Oder wollen Sie andere Personen an Ihrem Unternehmen beteiligen, die Ihnen dafür Kapital zur Verfügung stellen, Risiko und Gewinn mit Ihnen teilen, aber Ihnen womöglich in Ihre Geschäfte hineinreden werden? Ob ein Unternehmen allein oder mit Partnern geführt wird, ist darüber hinaus auch von der Qualifikation der beteiligten Personen abhängig. Partner bedeuten nicht nur weniger Freiheit, sondern auch ein Plus an Know-how sowie meist auch mehr Kapital. Viel unternehmerische Unabhängigkeit: Einzelunternehmen, Ein-Personen-GmbH sowie Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Formalitäten Welche Formalitäten (Beschlussfassung, Einberufung und Dokumentation von Gesellschafterversammlungen usw.) der Unternehmer zu beachten hat und wie genau er es damit nehmen muss, ist bei den einzelnen Rechtsformen sehr verschieden. Diese Unterschiede fallen bei jungen Unternehmen stärker ins Gewicht: Denn während komplizierte Verwaltungsaufgaben in älteren Unternehmen von routinierten Spezialisten in die Hand genommen werden, müssen Gründer diese Aufgaben meist zusätzlich selbst erledigen. Die dafür nötige Zeit und Energie gehen von ihrem Gesamtbudget ab. Zur Beurteilung des Handlings gehört auch die Frage, wie kompliziert oder einfach sich der Geldtransfer zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen gestaltet. Entnahmen für private Zwecke sind bei allen Gesellschaften beispielsweise nur nach Absprache mit den anderen Gesellschaftern möglich. Ein Nachteil, aber nicht selten auch von Vorteil: Ein Einzelunternehmer, dem der ganze Laden allein gehört, muss immer eine gewisse Selbstdisziplin aufbringen, um nicht das Geld z.B. für die nächste Urlaubsreise einfach aus der Unternehmenskasse zu nehmen. Wenige Formalitäten: Einzelunternehmen, GbR, GmbH und UG (haftungsbeschränkt) bei Gründung mit Musterprotokoll Einige Formalitäten: alle anderen Rechtsformen Viele Formalitäten: AG Haftung Wer als Unternehmer vertraglich eine Leistung zusichert, haftet dafür, dass die Leistung erbracht wird. d.h.: Erhält der Kunde nicht die zugesagte Leistung, kann er z.B. Schadenersatz fordern. Die Höhe des Schadenersatzes kann durch die Rechtsform beschränkt werden: Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage, die Gesellschaft nur in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens. Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften haftet neben dem Ver

mögen des Unternehmens oder der Gesellschaft auch der Unternehmer oder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen. Kapitalgesellschaften beschränken aber nicht jede Form von Haftung. So verlangt beispielsweise die Bank bei Krediten an Einzelunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG Kommanditgesellschaft Offene Handelsgesellschaft Eingetragener Verein Aktiengesellschaft Genossenschaft Private Company Limited by Shares Kapitalgesellschaften zumeist eine persönliche Bürgschaft der Gesellschafter. Wird diese Bürgschaft im Krisenfalle fällig, haften die Gesellschafter mit dem verpfändeten Privatvermögen. Haftungsbeschränkung: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH und Co. KG, AG, Eingetragene Genossenschaft (eG) Begrenzte Haftungsbeschränkung: Partnerschaftsgesellschaft (hier haftet grundsätzlich nur der in der Berufsausübung fehlerhaft handelnde Partner), Kommanditist bei der KG Volle Haftung: Einzelkaufmann, Personengesellschaft (GbR, OHG), Komplementär bei der KG Die Besteuerung eines Unternehmens hängt nicht zuletzt von seiner Rechtsform ab. Leider gibt es nicht DAS Steuersparmodell für jede Gelegenheit. Je nach Geschäftslage (z.B. Gewinnhöhe) hat beim Steuersparen mal die eine, mal die andere Rechtsform die Nase vorn. Es führt deshalb kein Weg daran vorbei, nachzurechnen, welche Rechtsform in welcher Ausgestaltung und bei welcher Ertragslage das steuerliche Optimum bietet. Die Wahl einer Rechtsform ist immer auch ein Akt der Selbstdarstellung des Unternehmens. Die Rechtsform gibt (begrenzt) Auskunft, mit wem man es zu tun hat: mit einem Unternehmer, der mit seinem ganzen Vermögen für seine Verbindlichkeiten (und die Qualität seiner Leistung) einsteht, oder einem Unternehmen, z.B. einer GmbH oder einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, deren vertragliche Haftung beschränkt ist? Darüber hinaus transportiert die Rechtsform unter Umständen weitere, weniger eindeutige Signale: Tritt ein Vermögensberater als GmbH auf, mag das das Flair von Professionalität und schlagkräftiger Organisation verbreiten, auch wenn er nicht einmal eine Sekretärin hat. Ausgesprochen irritierend dagegen dürfte das Dach einer GmbH auf die Kundschaft einer Psychologenpraxis wirken (unabhängig von der Frage, welche Rechtsform nach dem Berufsrecht zulässig ist): Hier steht nicht das Geschäftliche, sondern das Vertrauensverhältnis zwischen Psychologe und Patient im Vordergrund. Kurz: Die mögliche Wirkung der Rechtsform auf Geschäftspartner und Kunden gehört zu den Basisüberlegungen eines Marketingkonzepts. Dabei, ob man sich für eine buchführungspflichtige Rechtsform entscheidet, ist zu bedenken: Es macht schon einen Unterschied, sowohl beim Aufwand als auch bei den dafür notwendigen Kenntnissen, ob ein Unternehmer (z.B. Freiberufler) sich mit einer schlichten Einnahme-Überschuss-Rechnung für das Finanzamt begnügen kann, oder ob er - bei Buchführungspflicht - eine komplette Buchführung samt Jahresabschluss vorlegen muss (z.B. GmbH). Ob ein Unternehmen buchführungspflichtig ist oder nicht, hängt (wenn auch nicht nur) von der Rechtsform ab (außerdem von den Steuergesetzen). Obwohl man diesen Gesichtspunkt bei der Rechtsformentscheidung nicht überbewerten sollte: Denn ein detaillierter Überblick über das Geschehen - zumal bei mehreren Beteiligten oder größerem Geschäftsumfang - ist auch ohne Buchfüh-rungspflicht unverzichtbar. Buchführungspflichtig: alle Kaufleute (s. Wer ist Kaufmann?) sowie Kapitalgesellschaften Publizitätspflicht Publizitätspflichtige Unternehmen müssen ihre Bilanz und - je nach Größe - noch mehr auf den Tisch legen. Kleine Kapitalgesellschaften haben in jedem Falle ihre Bilanz plus Anhang (Erläuterungen zur Bilanz) beim zuständigen Handelsregister einzureichen, die hier jederzeit eingesehen werden können (leicht und kostengünstig online). Mittlere und große Kapitalgesellschaften sind - je nach Größe - verpflichtet, zusätzliche Informationen zu publizieren. www.unternehmensregister.de Das Handelsgesetzbuch (HGB) legt fest, wer als Kaufmann/ Kauffrau gilt: Gewerbetreibende Einzelunternehmer (Einzelkaufmann) Sie sind grundsätzlich Kaufleute, es sei denn, ihr Unternehmen erfordert nicht nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Im Klartext: Wer sehr einfach strukturierte, überschaubare und transparente Geschäftsbeziehungen hat, ist auch bei hohem Umsatz kein Kaufmann, ebenso wie ausgesprochenes Kleingewerbe (kleiner Tabakladen). Wer es aber mit einer großen Zahl von Waren und Lieferanten zu tun hat, wird meist Kaufmann sein müssen, wie z.B. jeder Lebensmittelhändler (Infos bei jeder IHK). Kleingewerbetreibende (z.B. der genannte kleine Tabakladen, nicht aber Freiberufler) Sie können sich als Kaufmann im Handelsregister eintragen lassen. Überlegen sie es sich

anders, können sie die Eintragung auch wieder streichen lassen. Solange sie allerdings im Register stehen, sind sie Kaufleute mit allen Rechten und Pflichten. Immer Kaufleute GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, Freiberufler-GmbH und -AG, GmbH und Co. KG, KG, OHG, Genossenschaft Das heißt, diese Informationen sind für jeden Interessenten zugänglich. Diesem Entscheidungskriterium das rechte Gewicht für die Rechtsformwahl beizumessen ist schwierig. Betrof-fene Unternehmen scheuen sich nicht selten, ihre Bilanzen öffentlich zu machen, da sie sich hier z.B. Nachteile im Konkurrenzkampf oder beim Preispoker vor allem mit Großabnehmern ausrechnen. Publizitätspflicht: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH und Co. KG, AG, Eingetragene Genossenschaft (eG) Namen des Unternehmens, dessen Rechtsform, sein Sitz und die Registernummer angegeben sein. Das ist mit Aufwand verbunden, kann aber durchaus erwünscht sein: Das Unternehmen wirkt dadurch seriös und professionell. Nachteil: die Verpflichtung zur doppelten Buchführung mit Gewinn-und-VerlustRechnung plus Bilanz. Eine schlichte Einnahme-ÜberschussRechnung reicht nicht mehr aus. Die Verletzung dieser Pflicht ist sogar strafbar, wenn es zur Insolvenz kommen sollte. Prüfpflicht Für einige Gesellschaften gilt eine Prüfpflicht. Das bedeutet: Sie müssen ihre Buchführung, Jahresabschlüsse usw. jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Dies ist in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden. Prüfpflicht: mittelgroße und große GmbH, GmbH und Co. KG, AG, Eingetragene Genossenschaft (eG), genaue Festlegung nach Handelsgesetzbuch Mindestkapital Ein Mindestkapital ist nur für GmbH (25.000 Euro), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (ein Euro) und AG (50.000 Euro) gesetzlich vorgeschrieben. Gründungskosten Dieser Punkt wird bei der Rechtsformwahl gelegentlich überschätzt. Kosten fallen an ggf. für Anwalt, Notar sowie für Anmeldegebühren. Die Kosten für Anwalt und Notar bei einer Unternehmensgründung orientieren sich dabei in der Regel an der Höhe des Stammkapitals. Erheblich teurer kann es nur dann werden, wenn aufwendige Gesellschaftsverträge entworfen werden müssen, um eine Rechtsform den Bedürfnissen und Wünschen der Gründer anzupassen. Möglich ist dies bei GbR, OHG, KG, PartG, GmbH und UG (haftungsbeschränkt). Kapitalbeschaffung Die Frage, ob das Geschäft statt durch Kredite nicht lieber durch Eigenkapital fremder Investoren (z.B. Gesellschafter, Teilhaber) finanziert werden soll, stellt sich vielen Unternehmen erst im Laufe ihrer Entwicklung. Diese Frage kann aber bereits bei der Gründung auf der Tagesordnung stehen, wenn etwa eine Geschäftsidee nur mit hohem Kapitaleinsatz umgesetzt werden kann. Was potenzielle Investoren interessiert, ist natürlich an erster Stelle das unternehmerische Konzept. Wichtig ist dabei aber auch die Rechtsform, sie entscheidet darüber, welche Mitsprache- und Kontrollrechte die Investoren haben und unter welchen Bedingungen sie ihr Kapital wieder abziehen können (s. Unternehmerische Unabhängigkeit, S. 2). eTraining: Rechtsformen Das abwechslungsreiche und interaktive eTraining führt in viele Bereiche rund um das Thema Rechtsformen ein: Entscheidungshilfe Einzelunternehmen Ein-Personen-GmbH Mehr-Personen-GmbH Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Gesellschaft bürgerlichen Rechts Offene Handelsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft KG/GmbH und Co. KG Eingetragene Genossenschaft

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