Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist und sich beruflich selbständig machen möchte,

kann spezielle Beratungs- und Förderangebote für seine Gründungsvorbereitungen nutzen.

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GründerZeiten 16 Gründung aus der Arbeitslosigkeit Alternative Selbständigkeit Häufig machen sich arbeitslose Gründerinnen und Gründer selbständig, da trotz intensiver Suche kein passendes Beschäf tigungsverhältnis in Sicht ist. Über 20 Prozent aller Grün derinnen und Gründer im Vollerwerb waren zum Zeitpunkt der Gründung arbeitslos (KfW-Gründungsmonitor 2015). Erfolgsfaktoren: Geschäftsidee und Überzeugung Allerdings will die überwiegende Mehrzahl der Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit tatsächlich auch selbständig werden: Das zeigt eine gemeinsame Studie des DIW Berlin - Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA Bonn). Ein ganz wichtiger Punkt: Denn Gründerinnen und Gründer sind umso erfolgreicher, je mehr ihre Geschäftsidee, die Überzeugung, eine Marktlücke entdeckt zu haben, oder der Wunsch, sein eigener Chef zu sein, eine wichtige Rolle für die Gründung spielen. Geförderte Gründungen aus der Arbeitslosigkeit sind erfreulich stabil. Obwohl viele Experten die oft aus der Not geborenen Start-ups eher für Wackelkandidaten halten, sind zwei Drittel der Geförderten nach drei Jahren noch dabei, immer hin 50 bis 60 Prozent nach fünf Jahren, wie eine gemeinsame Studie des DIW Berlin und des IZA Bonn zeigt. Eine Bilanz, die sich sehen lassen kann. Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt: Kaum eine der von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Gründungen scheitert an fachlichen Mängeln. Defizite bestehen vielmehr in der unternehmerischen Kompetenz. Eine weitere Schwäche liegt im Finanzierungsbereich. Das Ergebnis der Studie macht deutlich: Je besser eine Gründung vorbereitet ist, je mehr Informationen die Gründerin oder der Gründer gesammelt hat, je qualifizierter sie oder er beraten und geschult wurde, desto höher sind die Erfolgsaussichten. Leitfaden: Gründen aus der Arbeitslosigkeit Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie beherzigen, dass die Voraussetzung für den Erfolg eine gründliche Vorbereitung ist. Gründerinnen und Gründer sollten mit ihrer Gründungsidee zunächst Kontakt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter aufnehmen und mitteilen, dass sie eine Gründung pla nen. Es wird zunächst geprüft, ob eine Förderung durch Gründungszuschuss und Einstiegsgeld infrage kommt. Gründerinnen und Gründer sollten sich bei dieser Gelegenheit über die einzureichenden Unterlagen informieren. Das betrifft vor allem eine Prognose des Vorhabens, die die Arbeitsagenturen oder Jobcenter in der Regel auf einem eigenen Formular (Anlage EKS) verlangen. Nach Ablauf der ersten sechs Monate erwarten sie eine Rückschau des Unternehmensstarts auf demselben Formular. Auf der Grundlage der vorgelegten Zahlen werden die Förderleistungen berechnet. Gründungsidee prüfen Um festzustellen, ob die Gründungsidee tragfähig ist, sollten Gründerinnen und Gründer einen Beratungstermin bei einer IHK, einer Handwerkskammer, einem Lotsendienst oder auch einer Gründungsinitiative vereinbaren. Im Idealfall können die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter direkt die infrage kommen den Beratungsanbieter benennen. Die Beraterinnen und Berater helfen auch festzustellen, ob Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit die nötigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen mitbringen. Dabei sind auf dem Weg in die Selbständigkeit persönliche Voraussetzungen wichtig, die alle Gründer erfüllen müssen: Eigeninitiative, Entscheidungsfreudigkeit und Durchhaltewillen. Sie müssen kreativ und lernfähig sein, Spaß an den eigenen Ideen haben, sich mit der eigenen Tätigkeit identifizieren und bereitwillig das unternehmerische Risiko tragen. Wichtig ist auch, ob Idee und Gründer wirklich zusammenpassen. Viele Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit sind verunsichert und haben das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten verloren. Gleichzeitig ist bei einigen Langzeitarbeitslosen ein zu großes Selbstvertrauen festzustellen, das sie zu falschen Einschätzungen ihrer Fähigkeiten, des Marktes und der Rentabilität führt. Hier hilft eine Empowerment-Beratung: Sie kann verunsicherten Gründerinnen und Gründern helfen, Herrschaft und Selbstbestimmung über den eigenen Alltag zurückzugewinnen und einen Rollenwechsel vom passiven Objekt zum handelnden Subjekt zu vollziehen. ''Übermütige'' Gründerinnen und Gründer kann sie unterstützen, ihre Defizite zuer kennen und auszugleichen. Defizite ausgleichen Zweck der Beratungen ist auch herauszufinden, in welchen fachlichen Belangen Gründerinnen und Gründer noch Know-how-Lücken haben, die bis zur Gründung geschlossen werden sollten. Das Angebot an Beratungsleistungen und Hilfestellungen für potenzielle Gründerinnen und Gründer ist vielfältig. Es reicht von Tagesseminaren über mehrwöchige Schulungen bis zu Programmen, die eine langfristige ''Rundum''-Betreuung vor, w

ährend und nach der Gründung anbieten. Gründerinnen und Gründer sollten ihre Gründung so weit wie möglich mit ihrem sozialen Netzwerk abstimmen. Dazu gehört nicht nur, dass die Familie bei dem Vorhaben zur Seite steht. Auch das Umfeld von Freunden und Bekannten, die Unterstützung anbieten und erste Kunden sein könnten, spielt eine Rolle. Gründungen aus der Arbeitslosigkeit Vollerwerbsgründungen Nebenerwerbsgründungen Gründungsvorbereitung Beratungen nach der Gründung Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können eine Förderung durch das Programm ''Förderung unternehmerischen Know-hows'' nutzen. Weitere Informationen und Antragstellung: www.bafa.de Tipps Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen: Nebenberufliche selbständige Tätigkeit: Viele Gründerinnen und Gründer testen als Arbeitslosengeldempfänger zunächst einmal ''nebenberuflich'', ob der Weg in die Selbständigkeit für sie infrage kommt. Sie erhalten in diesem Fall aber nur dann weiter Arbeitslosengeld, wenn der zeitliche Umfang der Selbständigkeit 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht. Hintergrund: Bei einer Arbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich oder mehr gilt man nicht mehr als arbeitslos. Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit Für Arbeitslosengeld-Empfänger Gründungszuschuss Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können alle öffentlichen Förderprogramme in Anspruch nehmen. Speziell für Arbeitslosengeld-Empfänger gibt es zudem den Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss fördert Gründerinnen und Gründer in zwei Phasen über einen Zeitraum von 15 Monaten. Gründungszuschuss (durch Agentur für Arbeit) Einstiegsgeld durch Träger der Grundsicherung vor Ort Auf einen Blick: Gründungsförderung Einstiegsgeld und ALG II Gründungszuschuss Sozialgesetzbuch III §§ 93-94

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