Existenzgründungen durch freie Berufe

Existenzgründungen durch freie Berufe

Freie Berufe unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von gewerblichen Unternehmen.

Um welche Unterschiede es sich dabei handelt und auf was es bei der Gründung ankommt, beschreibt diese Info.

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GründerZeiten 17 Existenzgründungen durch freie Berufe Wenn von Selbständigen die Rede ist, dann sind damit entweder Gewerbetreibende oder Freiberufler gemeint. Eine Existenzgründung in den freien Berufen unterscheidet sich dabei im Prinzip nicht von Gewerbe-Gründungen. Jede Existenzgründerin und jeder Existenzgründer muss sich mit den klassischen Fragestellungen eines Businessplans auseinandersetzen: Welches Produkt oder welche Dienstleistung soll angeboten werden? Wer sind die Kunden? Zu welchem Preis soll das Angebot verkauft werden? Je nachdem jedoch, ob man zum Gewerbe oder den freien Berufen gehört, hat das Auswirkungen auf die Formalitäten bei der Gründung sowie die Rechtsformen, die zur Verfügung stehen. Zudem gibt es für Freiberufler spezielle Bedingungen für den Berufszugang und zur Berufsausübung sowie zur Altersvorsorge. Hinzu kommt, dass man als Gewerbetreibender Gewerbesteuer zahlen muss, als Freiberufler nicht. Darüber hinaus kommt man als Freiberufler in der Regel mit der einfachen Buchführung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Jahresabschluss zurecht. Zunehmender Bedarf an fachlichem Beistand Die Zahl der Selbständigen in den freien Berufen hat in der Vergangenheit deutlich zugenommen: in den vergangenen zehn Jahren um mehr als ein Drittel, auf etwa 1.344.000 (laut Institut für Freie Berufe, IFB). Grund für diese Entwicklung nach Einschätzung des IFB: Gerade Freiberufler, die den Menschen Beratung und Hilfe anbieten können, werden mehr denn je gebraucht. Sie helfen dabei, sich in einer Welt, die immer komplexer wird, zurechtzufinden und die alltäglichen Pflichten zu erfüllen. Dabei sind nicht nur die fachliche Kompetenz der Freiberufler, sondern auch die enge Vertrauensbeziehung zum Kunden charakteristische Merkmale der freiberuflichen Tätigkeit. Was sind freie Berufe? Finanzamt entscheidet Viele typische Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Architekten haben keinen Zweifel daran, dass sie Freiberufler sind. Für eine ganze Reihe von Tätigkeiten trifft diese Zuordnung das Finanzamt. Je nachdem, wie die Zuordnung ausfällt, wird man steuerlich als Freiberufler oder Gewerbetreibender behandelt. Dabei ist diese Entscheidung auch für die Finanzverwaltung keinesfalls einfach: Denn viele berufliche Tätigkeiten weisen sowohl Merkmale der freien als auch der gewerblichen Berufe auf. Ganz allgemein gilt: Steht die geistige, schöpferische Arbeit im Vordergrund, geht die Finanzverwaltung meist von einer freiberuflichen Tätigkeit aus. Eine erste steuerliche Behandlung als Freiberufler ist aber keine endgültige Entscheidung. Die kommt in vielen Fällen erst später: bei einer Betriebsprüfung. Wer vorher Gewissheit haben möchte, kann beim Finanzamt eine kostenpflichtige Verbindliche Auskunft beantragen. Ein Gewerbe ist laut Gewerbeordnung eine Tätigkeit, die erstens nicht verboten ist, zweitens mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, drittens auf Dauer angelegt ist und viertens selbständig (also nicht im Angestelltenverhältnis) ausgeübt wird. Mit den genannten Merkmalen kann man aber nicht abschließend für jeden Fall klären, ob es sich um ein Gewerbe handelt oder nicht. Aus diesem Grund haben die Verwaltungsgerichte für die oft schwierige Entscheidung, ob eine konkrete Tätigkeit zum Gewerbe zählt, noch ergänzt: Gewerbetreibender ist fünftens derjenige, der kein Freiberufler ist. Nur: Wer oder was ist ein Freiberufler? Definition Freiberufler Achtung: Es kann sehr teuer werden, wenn man Sie nachträglich als Gewerbetreibenden einstuft und Sie dann Gewerbesteuer nachzahlen müssen. Lassen Sie sich also zu Beginn schon beraten, ob Sie wohl als Freiberufler anerkannt werden oder nicht. Legen Sie ggf. Geld für eine Steuernachzahlung zurück

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