Steuertipps für Menschen mit Behinderung (Bayern)

Steuertipps für Menschen mit Behinderung (Bayern)

Das Steuerrecht sieht viele Vergünstigungen vor,

welche die finanziellen Nachteile

von Menschen mit Behinderung angemessen berücksichtigen sollen.

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Viele unserer Mitmenschen müssen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen leben. Die Gleichberechtigung behinderter Menschen ist fest als Grundrecht im Grundgesetz verankert. Allein schon deshalb haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf uneingeschränkte Solidarität und Integration durch Gesellschaft und Staat. Bedingt durch eine Behinderung entstehen Ihnen zwangsläufig finanzielle Belastungen, die sich durch gesetzliche Regelungen zwar nicht immer beseitigen, jedoch oft mindern lassen. Auch das Steuerrecht sieht eine Reihe von Vergünstigungen vor, welche die finanziellen Nachteile von Menschen mit Behinderung angemessen berücksichtigen sollen. Die vorliegende Informationsschrift will Ihnen darüber einen Überblick verschaffen. Den Schwerpunkt bildet dabei die Einkommen- und Lohnsteuer. Sonderregelungen gibt es allerdings auch bei der Bausparförderung und der Vermögensbildung sowie bei der Grundsteuer, der Umsatzsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer. Was ist eine Behinderung? Wer ist schwerbehindert? Wer kann einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden? Wie wird die Behinderung nachgewiesen? Wie werden der Grad der Behinderung und die Merkzeichen festgestellt? Pauschbetrag für behinderte Menschen Voraussetzungen für den Pauschbetrag Höhe des Pauschbetrags Pauschbeträge für behinderte Kinder Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen Heimunterbringung Ambulante Pflege Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen Außerordentliche Kosten Kosten für den Privatschulbesuch behinderter Kinder Behindertengerechte Umbauten im Haus und in der Wohnung Zumutbare Belastung Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen Haushaltsnahe geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen Handwerkerleistungen Berücksichtigung behinderter Kinder Kinderbetreuungskosten Freibeträge für Versorgungsbezüge Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Vergünstigungen bei der häuslichen Pflege eines Angehörigen Unmittelbare Vergünstigungen Mittelbare Vergünstigungen Kriegsopferversorgung Betreuungs- und Pflegeleistungen Versehrtentransporte Wohlfahrtsverbände Ermäßigter Steuersatz Kraftfahrzeugsteuer Die Steuergesetze knüpfen für die steuerlichen Erleichterungen vielfach an die Feststellungen anderer Behörden an. Dies gilt insbesondere für die Feststellung eines Grades der Behinderung beziehungsweise der Schwerbehinderteneigenschaft. Nach dem SGB IX sind hierfür zuständig die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden, in der Regel die Versorgungsämter behindertengerechte Umbauten Behinderten-Pauschbetrag Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Feststellungsbescheid Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen Grad der Behinderung (GdB) Hilfe im Haushalt Kinderbetreuungskosten Kinderfreibetrag Kraftfahrzeugkosten Kraftfahrzeugsteuer Krankheitskosten Kur Lohnsteuerkarte (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) Nachweis der Behinderung Pflege-Pauschbetrag Schwerbehinderung Versorgungsamt Versorgungsfreibetrag Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

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