Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung (Hessen)

Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung (Hessen)

Diese Info soll behinderten Menschen und deren Angehörigen

einen Überblick über die ihnen zustehenden Steuererleichterungen geben.

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Menschen mit Behinderungen erfahren durch Behörden, Institutionen und Verbände vielfältige Unterstützung, um weitgehend ohne Beeinträchtigungen am sozialen Leben und der Gesellschaft teilhaben zu können. Diese Eingliederung ist wichtig, gelangt allerdings im Alltag oftmals an organisatorische und finanzielle Grenzen. Behinderte Menschen haben oftmals Aufwendungen, die anderen Menschen nicht entstehen. Das Steuerrecht will für diese außergewöhnlichen Belastungen zumindest annähernd einen finanziellen Ausgleich schaffen. Daher werden die zwangsläufigen Kosten im Zusammenhang mit einer Behinderung steuermindernd berücksichtigt. Diese Broschüre soll behinderten Menschen und deren Angehörigen einen Überblick über die ihnen zustehenden Steuererleichterungen geben. Die steuerlichen Sondervorschriften für Menschen mit Behinderung sind vielfältig und nicht immer leicht verständlich. Um hier eine Hilfestellung zu geben, ist der Inhalt der Broschüre nach Steuerarten gegliedert. Rechtlich anspruchsvolle Abhandlungen werden mit Beispielen zusätzlich erläutert. Allgemeine Informationen sind kurz gefasst: Übliche Begriffe wie ''Werbungskosten'', ''Sonderausgaben'' oder ''außergewöhnliche Belastungen'' werden nicht besonders erläutert. Der begünstigte Personenkreis unterscheidet sich bei den einzelnen Steuererleichterungen nach Grad und Art der Behinderung. Deshalb wurde in der Übersicht auf Seite 7 und in den betreffenden Abschnitten angegeben, wer jeweils Begünstigter sein kann. Pauschbeträge für behinderte Menschen Übertragung des Pauschbetrags für behinderte Kinder Berücksichtigung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anstelle des Pauschbetrags für behinderte Menschen Anerkennung besonderer Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen neben dem Pauschbetrag für behinderte Menschen Kosten für den Privatschulbesuch behinderter Kinder Behinderungsbedingte Baukosten Fahrtkosten behinderter Menschen Gesondert geregelte Fälle von außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen Eigene Pflegeaufwendungen behinderter Menschen Pauschbetrag bei persönlicher Pflege behinderter Personen durch Angehörige Berücksichtigung der Steuererleichterungen beim Lohnsteuerabzug Weitere Steuererleichterungen für Eltern mit behinderten Kindern Steuerfreie Einnahmen einer Gastfamilie für die Aufnahme eines behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen Sonderregelung für behinderte Menschen beim Versorgungsfreibetrag Steuervergünstigung für behinderte Menschen bei Kapitalabfindungen Art bzw. Grad der Behinderung Mehraufwand für Privatfahrten Erhöhter Mehraufwand für Privatfahrten außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen ''aG''), blind (Merkzeichen ''Bl'') oder hilflos (Merkzeichen ''H'') Mindestschweregrad der Pflegebe- dürftigkeit nach §§ 14, 15 SGB XI Persönliche Pflege eines behinderten Menschen Hilflos (Merkzeichen ''H'') oder Pflegegrade 4 und 5 Es ist oft sehr mühsam, sämtliche Aufwendungen, die infolge einer Behinderung entstehen, aufzuzeichnen und die entsprechenden Belege zu sammeln. Deshalb sieht das Einkommensteuerrecht vor, bestimmte Kosten als außergewöhnliche Belastungen ohne Einzelnachweis in einem pauschalen Verfahren zu berücksichtigen (Pauschbetrag für behinderte Menschen). Den Pauschbetrag erhalten behinderte Personen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist. Behinderten Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wird der Pauschbetrag gewährt, wenn ihnen wegen ihrer Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen (z.B. Unfallrente, nicht aber aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten), auch wenn diese Ansprüche ruhen oder durch eine Einmalzahlung abgefunden wurden oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht

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