Stellenanzeige
Titel der Stellenanzeige
Beschäftigungsform
Werkstudent
Arbeitgeber
Babiel GmbH
Arbeitsort
40233 Düsseldorf
Details zur angebotenen Arbeitsstelle
https://babiel.com/de/...
Info zum Arbeitgeber
Seit 30 Jahren dürfen wir Unternehmen und Behörden dabei unterstützen, die Bedürfnisse ihrer Kunden digital zu befriedigen. Dabei haben wir uns von den Anfängen des Internets bis heute unsere bodenständige, agile und innovative Art erhalten.
Zur Erzielung der perfekten Lösungen, bilden wir gemeinsam mit unseren Kunden ein Team. Als Kommunikations- und Prozessprofi sowie mit dem notwendigen Branchenwissen entwickeln wir gemeinsame digitale Strategien für Marketing, Vertrieb und Service: Customer & Citizen Experience Management! Oder wir setzen um, was Sie bereits erarbeitet haben.
Wissenswertes zum Tätigkeitsbereich
Im Tätigkeitsbereich ''Systemadministration, Netzwerkadministration'' verwaltet man Computersysteme auf der Basis umfassender Zugriffsrechte auf das System.
Systemadministratoren planen, installieren, konfigurieren und pflegen die informationstechnische Infrastruktur (IT-Infrastruktur) eines Unternehmens oder anderer Organisationen. Als Operatoren führen sie die zum laufenden Betrieb der Computeranlagen erforderlichen manuellen Tätigkeiten aus.
Die IT-Infrastruktur bestimmt in einem solchen Maße den Ablauf der Geschäftsprozesse, dass sie ein geschäftskritischer Faktor geworden ist. Aus diesem Grunde kommt dem reibungslosen Funktionieren dieser Infrastruktur ein erhebliches Gewicht zu.
Zu den Strukturen in diesem Sinne zählen neben Servern und Arbeitsplatzrechnern auch die zugrundeliegenden Speichersysteme, Netzwerke und Telekommunikationssysteme.
Info zum Werkstudentenprivileg
Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben, um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.
Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte. Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.
Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag, in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.
Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.
Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht, also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.
In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden. Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.
Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt, wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.
Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.
Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.
Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.
Details zur angebotenen Arbeitsstelle
https://babiel.com/de/...
Weitere Infoquellen
Firmenprofil des Unternehmens
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