Stellenanzeige
Titel der Stellenanzeige
Beschäftigungsform
Werkstudent
Arbeitgeber
HANSA-FLEX AG
Arbeitsort
28307 Bremen
Details zur angebotenen Arbeitsstelle
https://karriere.hansa...
Info zum Arbeitgeber
Als Ersatzteillieferant für hydraulische Schlauchleitungen gestartet, hat sich HANSA-FLEX weltweit zu einem der führenden Systemanbieter rund um die Hydraulik gewandelt.
HANSA-FLEX bietet neben Hydraulikschläuchen ein umfassendes Komplettsortiment von Verbindungselementen für die Hydraulik. Sämtliche Produkte sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor Ort.
Mit dem X-CODE hat HANSA-FLEX darüber hinaus ein Identifizierungssystem entwickelt, das den Ersatzteilservice revolutioniert hat. Ungeplante Maschinenstillstände werden auf ein Minimum reduziert.
Spezialisierte HANSA-FLEX Montageteams und der Hydraulik-Sofortservice (FLEXXPRESS) stehen jederzeit mit vollständig ausgerüsteten Werkstattwagen bereit.
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 steht HANSA-FLEX für höchste Qualitätsstandards in der Fluidtechnik.
Wissenswertes zum Tätigkeitsbereich
Im Tätigkeitsbereich ''Einkauf, Materialwirtschaft'' beschafft man Material oder Dienstleistungen für ein Unternehmen und führt Verhandlungen mit Lieferanten.
Weitere Aufgabenschwerpunkte bestehen darin, Angebote zu vergleichen oder Termine zu überwachen.
Die konkreten Aufgaben hängen auch davon ab, ob für die Tätigkeit eine Berufsausbildung, eine Weiterbildung oder ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird.
Info zum Werkstudentenprivileg
Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben, um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.
Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte. Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.
Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag, in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.
Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.
Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht, also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.
In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden. Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.
Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt, wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.
Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.
Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.
Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.
Details zur angebotenen Arbeitsstelle
https://karriere.hansa...
Weitere Infoquellen
Firmenprofil des Unternehmens
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