Stellenanzeige
Titel der Stellenanzeige
Beschäftigungsform
Werkstudent
Arbeitgeber
CHRIST
Arbeitsort
58099 Hagen
Details zur angebotenen Arbeitsstelle
https://jobs.christ.de...
Info zum Arbeitgeber
Juwelier CHRIST lässt Herzen höherschlagen - seit 1863 steht der Name CHRIST für die Faszination von Schmuck und Uhren. CHRIST steht nicht nur für erstklassige Qualität und exzellenten Service, sondern ebenso für besondere Schmuckideen und wunderschöne Geschäfte.
Kaum ein anderer Juwelier bietet seinen Kunden eine so große, internationale Auswahl schöner Schmuckstücke und edler Uhren in modernstem Ambiente.
Und obwohl das Angebot durchgängig anspruchsvoll und hochwertig ist, kann sich doch jeder ein glänzendes Einkaufserlebnis bei Juwelier CHRIST leisten.
Das faszinierende Programm aus Klassikern und innovativen Ideen sowie Marken- und Designer-Kollektionen macht CHRIST zur Nr. 1 der deutschen Juweliere.
Exklusiv für das Traditions-Unternehmen entwirft Designerin Jette Joop ihre erfolgreichen Kollektionen. Erstklassige Qualität, exzellenter Service und viel Liebe zum Detail in über 200 Fachgeschäften in ganz Deutschland versprechen wahre Momente des Glücks.
Wissenswertes zum Tätigkeitsbereich
Im Tätigkeitsbereich ''Rechnungswesen und Controlling'' geht es um Buchhaltung, die Erstellung von Kalkulationen, Abrechnungen und Abschlüssen, die Überwachung von Konten und Zahlungsvorgängen sowie die Erhebung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen und die Überwachung und Steuerung betrieblicher Leistungsprozesse.
Info zum Werkstudentenprivileg
Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben, um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.
Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte. Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.
Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag, in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.
Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.
Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht, also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.
In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden. Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.
Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt, wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.
Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.
Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.
Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.
Details zur angebotenen Arbeitsstelle
https://jobs.christ.de...
Weitere Infoquellen
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