Stellenanzeige
Titel der Stellenanzeige
Beschäftigungsform
Praktikum für Studenten
Arbeitgeber
Dehner GmbH & Co. KG
Arbeitsort
86641 Rain
Details zum angebotenen Praktikum
https://www.dehner.de/...
Info zum Arbeitgeber
Wir sind ein modernes Familienunternehmen, das sich durch hohes Engagement und konsequente Kundenorientierung zum Marktführer in der Garten-Center Branche entwickelt hat: mit über 100 Garten-Centern in Deutschland und Österreich und mit rund 5.000 Mitarbeitern, davon mehr als 1.000 in unserem Dienstleistungszentrum in Rain am Lech.
Wissenswertes zum Tätigkeitsbereich
Der Begriff E-Commerce, kurz für Electronic Commerce oder auf Deutsch elektronischer Handel, beschreibt den gesamten Handelsverkehr im Internet, unter anderem den Kauf und Verkauf von Waren im Internet.
Zum E-Commerce zählt aber nicht nur das Online-Shopping, sondern auch weitere Bereiche des E-Business, wie etwa Online-Banking oder Kundenservice.
Online-Marketing (auch Internetmarketing oder Web-Marketing genannt) umfasst alle Marketing-Maßnahmen, die online durchgeführt werden, um Marketingziele zu erreichen. Dies reicht von Markenbekanntheit bis zum Abschluss eines Online-Geschäftes.
Wissenswertes zum Studentenpraktikum
Ein Praktikum für Studenten bzw. ein Studentenpraktikum soll praktische Kenntnisse und Erfahrungen sowie die damit verbundenen Anwendungskompetenzen vermitteln, und zwar dort, wo die Arbeit anfällt, wo reale Ergebnisse sichtbar werden und in betrieblicher Zusammenarbeit entstehen.
Studentenpraktika haben eine Qualifizierungsfunktion und eine Orientierungsfunktion: Passe ich in eine bestimmte Branche oder gar zu einem konkreten Team? Ist Produktion, Administration oder eher Forschung ''mein Ding''?
Zu einem Praktikum gehören grundsätzlich eine persönliche Betreuung und Anleitung sowie ein weitgehend festgelegter Praktikumsablauf, etwa in Gestalt eines geführten Weges durch verschiedene Funktionen, Arbeitsbereiche und Prozessschritte, je nach Struktur des jeweiligen Anbieters des Praktikums.
Nach den Rechtswirkungen sind zwei Formen von Praktika genau zu unterscheiden: Pflichtpraktika und freiwillige Praktika. Es ergeben sich dabei unterschiedliche Rechte und Pflichten für die Praktikanten und die Anbieter der Praktika.
Das Pflichtpraktikum ist durch Schul- oder Hochschulrecht, z.B. in der jeweiligen Studienordnung zur Ergänzung der theoretischen Ausbildung vorgeschrieben.
Das Pflichtpraktikum ist zumeist vollständig in den Ausbildungsgang integriert, etwa als Praxissemester oder als Vorpraktikum vor dem eigentlichen Studienbeginn oder auch während der Semesterferien.
Das freiwillige Praktikum wird meist in den Semesterferien, aber auch vor, während oder nach Abschluss eines Studiums absolviert, in der Regel, um beispielsweise vor, neben oder nach der Ausbildung bereits vorhandene theoretische Kenntnisse um praktische Kompetenzen zu erweitern.
Das freiwillige Praktikum ergänzt oftmals auch ein bereits absolviertes Pflichtpraktikum oder tritt an die Stelle eines in der Studienordnung nicht vorgesehenen Praktikums.
Wegen der unterschiedlichen Rechtswirkungen ist es wichtig, die Fallgestaltungen sorgfältig zu unterscheiden.
Details zum angebotenen Praktikum
https://www.dehner.de/...
Weitere Infoquellen
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