Job bei M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA

Ausbildung zum/zur Koch/Köchin (m/w/d)

Icon Firma M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA

Icon Ort 20095 Hamburg

Icon Ort Berufsausbildung ab 2024

Info zum Arbeitgeber

M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA wurde im Jahre 1798 in Hamburg gegründet

und ist heute eine der großen Privatbanken in Deutschland.

Unser Kapital liegt ausschließlich in den Händen von Privatpersonen.

Diese seit mehr als 200 Jahren bewahrte Unabhängigkeit von institutionellen Einflüssen ist für Sie als Kunde von großem Wert.

Denn sie ermöglicht uns, neutral die Chancen und Risiken von Geschäftsmöglichkeiten in Ihrem Sinne abzuwägen.

Zugleich bildet unsere Unabhängigkeit ein sicheres Fundament für den Charakter unseres Hauses.

Als Universalbank bieten wir Ihnen ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen und Produkten.

Tätigkeitsinhalte

Köche und Köchinnen verrichten alle Arbeiten, die zur Herstellung von Speisen gehören.

Wenn sie einen Speiseplan aufgestellt haben,

kaufen sie Lebensmittel und Zutaten ein, bereiten sie vor oder lagern sie gegebenenfalls ein.

Sie organisieren die Arbeitsabläufe in der Küche und sorgen dafür,

dass die Speisen rechtzeitig und in der richtigen Reihenfolge fertiggestellt werden.

In kleineren Küchen kochen, braten, backen und garnieren Köche und Köchinnen alle Gerichte selbst.

In Großküchen sind sie meist auf die Zubereitung bestimmter Speisen spezialisiert,

etwa auf Beilagen, Salate oder Fisch- und Fleischgerichte.

Zu ihren Aufgaben gehört es auch, die Preise zu kalkulieren und Gäste zu beraten.

Arbeitsbedingungen

Köche und Köchinnen arbeiten viel mit der Hand und verwenden Küchengeräte und -maschinen.

Sie tragen Arbeitskleidung, z.B. weiße Kittel und Hauben.

Vorwiegend sind sie in den Küchen von Restaurants, Kantinen oder Krankenhäusern tätig.

In kleineren Küchen arbeiten sie z.T. allein, in größeren sind sie an einzelnen Kochposten tätig.

In Küchen ist es heiß, Gerüche und Dämpfe liegen in der Luft.

Meist arbeiten mehrere Menschen auf engstem Raum. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit ist in der Gastronomie üblich.

Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln und der Reinigung von Geräten beachten Köche und Köchinnen sorgfältig

und verantwortungsbewusst die Hygienevorschriften, leiten zum Teil das Küchenpersonal an und organisieren die Arbeiten.

Geschickt zerlegen sie Fische und Fleisch und schneiden Gemüse.

Sie hantieren mit schweren Töpfen und arbeiten meist im Stehen. Das ist körperlich anstrengend.

Bei der Zusammenstellung von Menüfolgen, bei der Kombination von Zutaten wie auch beim Anrichten von Speisen

ist Kreativität wichtig, für das Abschmecken der Speisen ein guter Geruchs- und Geschmackssinn.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim genannten Ausbildungsberuf beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsausbildung in Teilzeit

Wenn eine Vollzeitberufsausbildung wegen der individuellen Lebensumstände nicht möglich ist,

kann man die Ausbildung nach Absprache auch in Teilzeit absolvieren.

Bei einer Berufsausbildung in Teilzeit ist die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt.

Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung entsprechend.

Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich.

Finanzielle Unterstützung

Minderjährige Auszubildende, die während der Berufsausbildung in einem eigenen Haushalt leben wollen,

weil das tägliche Pendeln zwischen Ausbildungsort und Wohnort der Eltern nicht zumutbar wäre,

können die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von der Agentur für Arbeit erhalten.

Volljährige Auszubildende, die verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren

oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, können die Berufsausbildungsbeihilfe

auch dann erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Gezahlt wird diese Unterstützung zum Lebensunterhalt für die Dauer der Berufsausbildung.

Sie kann jederzeit beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe richtet sich nach der Art der Unterbringung, den Fahrkosten und sonstigen Aufwendungen.

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