Job bei Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur gGmbH

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (m/w/d)

Icon Firma Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur gGmbH

Icon Ort 56073 Koblenz

Icon Ort Berufsausbildung ab 2024 oder ab 2025

Info zum Arbeitgeber

Das Katholische Klinikum Koblenz-Montabaur ist ein modern ausgestattetes, freigemeinnütziges Verbundkrankenhaus

der Schwerpunktversorgung (Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Mainz)

mit insgesamt 659 Planbetten verteilt auf 18 medizinische Fachabteilungen an drei Betriebsstätten in Koblenz und Montabaur.

Angeschlossen sind Ausbildungsstätten mit über 400 Ausbildungsplätzen in Gesundheitsfachberufen.

Tätigkeitsinhalte

Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen

Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege.

In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege.

In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken.

Sie versorgen in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen

z.B. Wunden und führen Infusionen , Blutentnahmen und Punktionen durch.

Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen

und bereiten sie auf operative Maßnahmen vor.

Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs

und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen.

Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes wirken sie mit.

Arbeitsbedingungen

Pflegefachleute betreuen und versorgen auf Grundlage ärztlicher Vorgaben Patienten eigenständig und gehen dabei

mit medizintechnischen Geräten um, z.B. Blutdruckmessgeräte, Überwachungsmonitore, Beatmungsgeräte.

Von Hand versorgen sie z.B. Wunden und legen Verbände an. Sie beachten die Arbeits- und Hygienevorschriften genau

und tragen je nach Aufgabenbereich Schutzkleidung wie Kittel, Mundschutz und Handschuhe.

In der ambulanten Pflege arbeiten sie häufig allein, im stationären Bereich in einem Pflegeteam.

Bei der Grundpflege haben sie unmittelbaren körperlichen Kontakt zu Patienten, teilweise besteht Infektionsgefahr.

Sie sind in wechselnden Diensten - auch nachts und am Wochenende - tätig und leisten Bereitschaftsdienste.

Im Umgang mit Patienten und deren Angehörigen benötigen Pflegefachleute Kontaktbereitschaft,

Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen, Beherrschtheit sowie psychische Belastbarkeit.

Die Konfrontation mit Patientenschicksalen verlangt eine hohe psychische Stabilität.

Rasch und sicher entscheiden sie über notwendige Pflegemaßnahmen.

Verantwortungsbewusst befolgen sie die ärztlichen Anweisungen, z.B. bei der Ausgabe von Medikamenten.

Verwaltungs- und Organisationsaufgaben wie das Erstellen von Pflegedokumentationen,

Dienstplänen, Leistungsabrechnungen oder das Führen der Patientenakten erledigen sie mit Sorgfalt.

Über Patientendaten bewahren sie Verschwiegenheit. Das Umbetten, Heben oder Stützen der Patienten ist körperlich anstrengend.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim genannten Ausbildungsberuf beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsausbildung in Teilzeit

Wenn eine Vollzeitberufsausbildung wegen der individuellen Lebensumstände nicht möglich ist,

kann man die Ausbildung nach Absprache auch in Teilzeit absolvieren.

Bei einer Berufsausbildung in Teilzeit ist die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt.

Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung entsprechend.

Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich.

Finanzielle Unterstützung

Minderjährige Auszubildende, die während der Berufsausbildung in einem eigenen Haushalt leben wollen,

weil das tägliche Pendeln zwischen Ausbildungsort und Wohnort der Eltern nicht zumutbar wäre,

können die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von der Agentur für Arbeit erhalten.

Volljährige Auszubildende, die verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren

oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, können die Berufsausbildungsbeihilfe

auch dann erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Gezahlt wird diese Unterstützung zum Lebensunterhalt für die Dauer der Berufsausbildung.

Sie kann jederzeit beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe richtet sich nach der Art der Unterbringung, den Fahrkosten und sonstigen Aufwendungen.

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