Job bei Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur gGmbH

Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen (m/w/d)

Icon Firma Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur gGmbH

Icon Ort 56073 Koblenz

Icon Ort Berufsausbildung ab 2024 oder ab 2025

Info zum Arbeitgeber

Das Katholische Klinikum Koblenz-Montabaur ist ein modern ausgestattetes, freigemeinnütziges Verbundkrankenhaus

der Schwerpunktversorgung (Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Mainz)

mit insgesamt 659 Planbetten verteilt auf 18 medizinische Fachabteilungen an drei Betriebsstätten in Koblenz und Montabaur.

Angeschlossen sind Ausbildungsstätten mit über 400 Ausbildungsplätzen in Gesundheitsfachberufen.

Tätigkeitsinhalte

Kaufleute im Gesundheitswesen planen und organisieren Verwaltungsvorgänge,

Geschäftsprozesse und Dienstleistungen im Gesundheitswesen.

Hierfür wenden sie sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen an,

informieren und betreuen Kunden und beobachten das Marktgeschehen im Gesundheitssektor.

Sie erfassen Patientendaten und rechnen Leistungen mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern ab.

Zudem kalkulieren sie Preise und beschaffen bzw. verwalten Materialien und Produkte.

Sie entwickeln Marketingstrategien und wirken beim betrieblichen Qualitätsmanagement mit.

Daneben üben sie im Finanz- und Rechnungswesen und in der Personalwirtschaft allgemeine kaufmännische Tätigkeiten aus,

wenn sie z.B. den Jahresabschluss erstellen oder Personalstatistiken führen.

Arbeitsbedingungen

Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten am Computer und am Telefon.

Sie sind an wechselnden Arbeitsorten tätig, in Büroräumen, an Empfangsschaltern, in Patientenzimmern.

Sie erledigen wechselnde Aufgaben - von Konzeptionen bis zur Leistungsabrechnung - und haben Kontakt zu Patienten,

Lieferanten, Ärzten/Ärztinnen, Pflege- und Hilfspersonal sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Krankenkassen.

Ihre vielfältigen Kontakte erfordern Kundenorientierung, Kommunikationsfähigkeit und Kontaktbereitschaft.

Sorgfältig rechnen sie Leistungen mit den Kostenträgern ab. Patientendaten behandeln sie vertraulich.

Kaufmännisches Denken und Verhandlungsgeschick

sind z.B. erforderlich für die Beschaffung von Materialien zu günstigen Konditionen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim genannten Ausbildungsberuf beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsausbildung in Teilzeit

Wenn eine Vollzeitberufsausbildung wegen der individuellen Lebensumstände nicht möglich ist,

kann man die Ausbildung nach Absprache auch in Teilzeit absolvieren.

Bei einer Berufsausbildung in Teilzeit ist die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt.

Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung entsprechend.

Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich.

Finanzielle Unterstützung

Minderjährige Auszubildende, die während der Berufsausbildung in einem eigenen Haushalt leben wollen,

weil das tägliche Pendeln zwischen Ausbildungsort und Wohnort der Eltern nicht zumutbar wäre,

können die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von der Agentur für Arbeit erhalten.

Volljährige Auszubildende, die verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren

oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, können die Berufsausbildungsbeihilfe

auch dann erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Gezahlt wird diese Unterstützung zum Lebensunterhalt für die Dauer der Berufsausbildung.

Sie kann jederzeit beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe richtet sich nach der Art der Unterbringung, den Fahrkosten und sonstigen Aufwendungen.

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