Job bei Ulrich Walter GmbH (Lebensbaum)

Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d)

Icon Firma Ulrich Walter GmbH (Lebensbaum)

Icon Ort 49356 Diepholz

Icon Ort Berufsausbildung ab 2024

Info zum Arbeitgeber

Seit 1979 Jahren produzieren wir Kaffee, Tee und Gewürze, die wir direkt im Ursprung einkaufen.

Alle Rohwaren stammen zu 100% aus ökolo­gischer Landwirtschaft.

Wir sind überzeugt, dass diese anspruchsvolle Form des Landbaus Voraussetzung ist für hochwertige, natürliche Lebensmittel.

Doch es geht um mehr: Mit jedem verkauften Produkt wächst die Zahl der Felder, die ökologisch bewirtschaftet werden.

Und damit geben wir einer Form der Landwirtschaft auftrieb,

die unsere Natur zu erhalten weiß und zugleich Lebensmittel von besonderer Güte hervorbringt.

Unsere Kunden wissen diesen Doppelnutzen zu schätzen,

schenken unseren Leistungen Vertrauen und haben uns damit zum Marktführer im Biofachhan­del gemacht.

Dass für Leistung Zuversicht nötig ist, vor allem aber der Wille zur Gestal­tung, wissen wir bereits aus unseren Pioniertagen.

Dieses Drehmoment, das aus dem kleinen Bioladen Lebensbaum

ein mittelständisches Unternehmen mit über 140 Mitarbeitern gemacht hat, treibt uns weiter an.

Heute haben wir den Anspruch, Schrittmacher einer nachhaltigen Wirtschaft zu sein.

Frische Ideen, so innovativ sie auch sein mögen, erweisen sich als fruchtbar nur in der gemeinsamen Erprobung und Umsetzung:

Mit unseren Zulieferern, Mitarbeitern, Dienstleistern und Kunden

gestalten wir die gesamte Wertschöpfungskette im Sinne nachhaltiger Prinzipien.

Wirtschaft so verstanden schöpft Wert von Dauer und schafft Vorteile für alle Beteiligten.

Ganz unbescheiden wollen wir das Wirtschaft der Zukunft nennen.

Tätigkeitsinhalte

Maschinen- und Anlagenführer/innen mit dem Schwerpunkt Lebensmitteltechnik arbeiten

an Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken.

Bevor sie die Produktion starten, sichten sie die Auftragsunterlagen

und stellen die erforderlichen Roh- und Zusatzstoffe (z.B. Gemüse, Mehl, Zucker) bereit.

Anschließend richten sie z.B. Zerkleinerungs-, Koch- und Mischanlagen, Abfüll- und Verpackungsmaschinen ein,

beschicken diese, nehmen sie in Betrieb und bedienen sie.

Sie überwachen die Produktionsprozesse einschließlich der Qualität und Verpackung der fertigen Produkte

und greifen bei Abweichungen in der Qualität oder bei Störungen im Prozessablauf korrigierend ein.

Zudem reinigen und desinfizieren sie die Anlagen und Rohrleitungssysteme regelmäßig.

Außerdem warten sie die Maschinen, füllen Öle oder Kühl- und Schmierstoffe nach

und tauschen Verschleißteile wie Dichtungen, Filter oder Schläuche aus.

Arbeitsbedingungen

Maschinen- und Anlagenführer/innen mit dem Schwerpunkt Lebensmitteltechnik bedienen automatisierte,

ggf. vernetzte Maschinen und Produktionsanlagen zur Herstellung von Lebensmitteln oder Getränken.

Sie richten diese ein, bestücken, reinigen und warten sie.

Bei ihrer Tätigkeit tragen sie Arbeitskleidung wie Haarnetz, Mundschutz und Gummistiefel.

Sie arbeiten in Werk- und Produktionshallen, wo es durch dampfende Koch- und laufende Abfüllanlagen oft heiß und laut ist.

Es riecht nach den gerade verarbeiteten Produkten, etwa nach Fisch.

Zum Teil liegen auch Dämpfe und Gerüche von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln in der Luft.

Wenn sie zwischen Kühlräumen und warmen Maschinenhallen wechseln, sind sie Temperaturschwankungen ausgesetzt.

Beim Warten der Maschinen und Anlagen kommen sie mit Ölen und Schmiermitteln in Berührung.

In der Regel arbeiten sie im Schichtbetrieb.

Da durch das hohe Produktionstempo bei falscher Maschineneinstellung bzw. bei Störungen sehr schnell

kostenintensive Ausschussmengen entstehen,

überwachen Maschinen- und Anlagenführer/innen die Produktionsanlagen sorgfältig und aufmerksam.

Im Fall von Störungen ergreifen sie schnell und eigenständig Gegenmaßnahmen.

Um die Gesundheit der Verbraucher nicht zu gefährden, sind lebensmittelrechtliche Vorschriften einzuhalten.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim genannten Ausbildungsberuf beträgt sie 2 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsausbildung in Teilzeit

Wenn eine Vollzeitberufsausbildung wegen der individuellen Lebensumstände nicht möglich ist,

kann man die Ausbildung nach Absprache auch in Teilzeit absolvieren.

Bei einer Berufsausbildung in Teilzeit ist die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt.

Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung entsprechend.

Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich.

Finanzielle Unterstützung

Minderjährige Auszubildende, die während der Berufsausbildung in einem eigenen Haushalt leben wollen,

weil das tägliche Pendeln zwischen Ausbildungsort und Wohnort der Eltern nicht zumutbar wäre,

können die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von der Agentur für Arbeit erhalten.

Volljährige Auszubildende, die verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren

oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, können die Berufsausbildungsbeihilfe

auch dann erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Gezahlt wird diese Unterstützung zum Lebensunterhalt für die Dauer der Berufsausbildung.

Sie kann jederzeit beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe richtet sich nach der Art der Unterbringung, den Fahrkosten und sonstigen Aufwendungen.

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