Job bei Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur gGmbH

Pharmazeutisch kaufmännische Angestellte (m/w/d)

Icon Firma Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur gGmbH

Icon Ort 56073 Koblenz

Icon Ort Berufsausbildung ab 2024 oder ab 2025

Info zum Arbeitgeber

Das Katholische Klinikum Koblenz-Montabaur ist ein modern ausgestattetes, freigemeinnütziges Verbundkrankenhaus

der Schwerpunktversorgung (Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Mainz)

mit insgesamt 659 Planbetten verteilt auf 18 medizinische Fachabteilungen an drei Betriebsstätten in Koblenz und Montabaur.

Angeschlossen sind Ausbildungsstätten mit über 400 Ausbildungsplätzen in Gesundheitsfachberufen.

Tätigkeitsinhalte

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte verwalten und pflegen den Bestand an Arzneimitteln

bzw. Medizinprodukten und anderen apothekenüblichen Waren.

Sie bestellen Artikel, nehmen Lieferungen an, kontrollieren und erfassen sie z.B. nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis.

Bei der Lagerung beachten sie die apotheken-, arzneimittel- und gefahrstoffrechtlichen Vorschriften.

Sie zeichnen Waren aus und sortieren sie in Regale oder Schubladen ein.

Zudem erstellen sie Rechnungen, erfassen die Belege für die Finanzbuchhaltung

und bereiten die Abrechnung der Apothekenleistungen über zentrale Rechenzentren vor.

Sie wirken bei Marketingmaßnahmen und der Sortimentsgestaltung mit, präsentieren das Warenangebot im Verkaufsbereich,

beraten ihre Kunden und verkaufen z.B. Kosmetika, Babynahrung oder Verbandsmaterialien, jedoch keine Arzneimittel.

Arbeitsbedingungen

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte verkaufen apothekenübliche Waren.

Per Computer ermitteln sie den Bedarf an Waren, bestellen Produkte bzw. wickeln Verkäufe in Online-Apotheken ab.

Aus hygienischen Gründen und zu ihrem Schutz tragen sie meist Laborkittel und ggf. auch Schutzhandschuhe.

Sie sind im Verkaufsraum, im Büro und im Lager sowie im Labor tätig.

Hier kommen sie mit Säuren, Laugen und pharmazeutischen Präparaten in Kontakt. Arbeit an Samstagen ist üblich.

Freundlich und kompetent beraten Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte ihre Kunden,

z.B. über eine geeignete Hautcreme, das erfordert Kontaktbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit.

Sie halten die Vorschriften für den Umgang mit Arzneimitteln strikt ein

und beraten Kunden verantwortungsbewusst über Nahrungsergänzungsmittel oder andere apothekenübliche Waren.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim genannten Ausbildungsberuf beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsausbildung in Teilzeit

Wenn eine Vollzeitberufsausbildung wegen der individuellen Lebensumstände nicht möglich ist,

kann man die Ausbildung nach Absprache auch in Teilzeit absolvieren.

Bei einer Berufsausbildung in Teilzeit ist die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt.

Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung entsprechend.

Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich.

Finanzielle Unterstützung

Minderjährige Auszubildende, die während der Berufsausbildung in einem eigenen Haushalt leben wollen,

weil das tägliche Pendeln zwischen Ausbildungsort und Wohnort der Eltern nicht zumutbar wäre,

können die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von der Agentur für Arbeit erhalten.

Volljährige Auszubildende, die verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren

oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, können die Berufsausbildungsbeihilfe

auch dann erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Gezahlt wird diese Unterstützung zum Lebensunterhalt für die Dauer der Berufsausbildung.

Sie kann jederzeit beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe richtet sich nach der Art der Unterbringung, den Fahrkosten und sonstigen Aufwendungen.

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