Job bei Biologische Heilmittel Heel GmbH

Pharmazie-Praktikanten (w/m/d)

Icon Firma Biologische Heilmittel Heel GmbH

Icon Ort 76532 Baden-Baden

Icon Ort Praktikum für Studenten, Vollzeit

Info zum Arbeitgeber

Heel ist ein pharmazeutisches Unternehmen, das Medikamente auf Basis natürlicher Wirkstoffe entwickelt, produziert und vertreibt.

Das Unternehmen ist Vorreiter bei der Erforschung von natürlicher Medizin nach wissenschaftlichen Standards

sowie Weltmarktführer für homöopathische Kombinationspräparate.

Mit einem einzigartigen Therapiekonzept, das auf Prinzipien der Bioregulatorischen Medizin beruht,

baut Heel die Brücke zwischen Schulmedizin und Homöopathie.

Heel gehört zu den Top-Arbeitgebern Deutschlands. Die Auszeichnung wird jährlich an Unternehmen verliehen,

die im Bereich der mitarbeiterorientierten Personalpolitik besonders innovativ und erfolgreich sind.

Heel ist auch Preisträger des BFamily Awards, der von den Wirtschaftsjunioren Karlsruhe

an das familienfreundlichste Unternehmen in der Region verliehen wird.

Der Tätigkeitsbereich ''Pharmazie''

Im Tätigkeitsbereich ''Pharmazie'' geht es um die Herstellung, Prüfung und Abgabe von pharmazeutischen Produkten,

um Verkauf und Beratung sowie um die Arzneimittelerprobung und -zulassung.

Wissenswertes zum Studentenpraktikum

Ein Praktikum für Studenten bzw. ein Studentenpraktikum soll praktische Kenntnisse und Erfahrungen

sowie die damit verbundenen Anwendungskompetenzen vermitteln, und zwar dort,

wo die Arbeit anfällt, wo reale Ergebnisse sichtbar werden und in betrieblicher Zusammenarbeit entstehen.

Studentenpraktika haben eine Qualifizierungsfunktion und eine Orientierungsfunktion:

Passe ich in eine bestimmte Branche oder gar zu einem konkreten Team?

Ist Produktion, Administration oder eher Forschung ''mein Ding''?

Zu einem Praktikum gehören grundsätzlich eine persönliche Betreuung und Anleitung

sowie ein weitgehend festgelegter Praktikumsablauf,

etwa in Gestalt eines geführten Weges durch verschiedene Funktionen,

Arbeitsbereiche und Prozessschritte, je nach Struktur des jeweiligen Anbieters des Praktikums.

Nach den Rechtswirkungen sind zwei Formen von Praktika genau zu unterscheiden: Pflichtpraktika und freiwillige Praktika.

Es ergeben sich dabei unterschiedliche Rechte und Pflichten für die Praktikanten und die Anbieter der Praktika.

Das Pflichtpraktikum ist durch Schul- oder Hochschulrecht,

z.B. in der jeweiligen Studienordnung zur Ergänzung der theoretischen Ausbildung vorgeschrieben.

Das Pflichtpraktikum ist zumeist vollständig in den Ausbildungsgang integriert,

etwa als Praxissemester oder als Vorpraktikum vor dem eigentlichen Studienbeginn oder auch während der Semesterferien.

Das freiwillige Praktikum wird meist in den Semesterferien, aber auch vor, während oder nach Abschluss

eines Studiums absolviert, in der Regel, um beispielsweise vor, neben oder nach

der Ausbildung bereits vorhandene theoretische Kenntnisse um praktische Kompetenzen zu erweitern.

Das freiwillige Praktikum ergänzt oftmals auch ein bereits absolviertes Pflichtpraktikum

oder tritt an die Stelle eines in der Studienordnung nicht vorgesehenen Praktikums.

Wegen der unterschiedlichen Rechtswirkungen ist es wichtig, die Fallgestaltungen sorgfältig zu unterscheiden.

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