Job bei Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur gGmbH

Physiotherapeuten (m/w/d) für Wochenend- und Feiertagsversorgung

Icon Firma Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur gGmbH

Icon Ort 56073 Koblenz

Icon Ort Minijob mit flexiblen Einsatzzeiten, ohne Befristung

Info zum Arbeitgeber

Das Katholische Klinikum Koblenz-Montabaur ist ein modern ausgestattetes, freigemeinnütziges Verbundkrankenhaus

der Schwerpunktversorgung (Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Mainz)

mit insgesamt 659 Planbetten verteilt auf 18 medizinische Fachabteilungen an drei Betriebsstätten in Koblenz und Montabaur.

Angeschlossen sind Ausbildungsstätten mit über 400 Ausbildungsplätzen in Gesundheitsfachberufen.

Der Tätigkeitsbereich ''Therapie, Nichtärztliche Behandlung''

Im Tätigkeitsbereich ''Therapie, Nichtärztliche Behandlung'' geht es vor allem um die Behandlung

von kranken und gesunden Menschen mittels nichtärztlicher Heilmethoden, die den Gesundheitszustand bzw. das Befinden

der Person und die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers verbessern sollen,

z.B. durch Atem-, Stimm-, Sprech-, Entspannungs- und Bewegungsübungen

bzw. durch die Anwendung manueller, alternativmedizinischer und naturheilkundlicher Verfahren.

Wissenswertes über Minijobs

Eine Beschäftigung kann zum einen wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung)

und zum anderen wegen ihrer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung) geringfügig sein.

Bei der Prüfung, ob die für geringfügig entlohnte Beschäftigungen geltende Verdienstgrenze

von 538 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.

Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate,

für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht, wobei maximal ein Jahreszeitraum (12 Monate) zugrunde zu legen ist.

Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf durchschnittlich im Jahr 538 Euro nicht übersteigen.

Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 6456 Euro pro Jahr.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie im Laufe eines Kalenderjahres

auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage

nach ihrer Eigenart, z.B. Erntehilfe, oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.

Auf die Höhe des Einkommens aus einer solchen Beschäftigung kommt es - anders als bei 538-Euro-Minijobs - nicht an.

Beschäftigte, die einen 538-Euro-Minijob aufnehmen, sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Minijobber zahlen einen Beitrag zur Rentenversicherung.

Der Arbeitgeber zahlt für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.

Der Minijobber trägt die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz.

Minijobber, die nicht der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen möchten,

können sich jederzeit auch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses

von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen.

Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte.

Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche.

Arbeitet der Arbeitnehmer an weniger Tagen in der Woche, ist der Urlaub entsprechend umzurechnen.

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