Job bei Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur gGmbH

Praktikum im Pflegedienst

Icon Firma Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur gGmbH

Icon Ort 56073 Koblenz

Icon Ort Praktikum für Studenten, Vollzeit

Info zum Arbeitgeber

Das Katholische Klinikum Koblenz-Montabaur ist ein modern ausgestattetes, freigemeinnütziges Verbundkrankenhaus

der Schwerpunktversorgung (Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Mainz)

mit insgesamt 659 Planbetten verteilt auf 18 medizinische Fachabteilungen an drei Betriebsstätten in Koblenz und Montabaur.

Angeschlossen sind Ausbildungsstätten mit über 400 Ausbildungsplätzen in Gesundheitsfachberufen.

Der Tätigkeitsbereich ''Krankenpflege, Geburtshilfe''

Im Tätigkeitsbereich ''Krankenpflege, Geburtshilfe'' pflegt und betreut man kranke oder schwangere Menschen

oder organisiert die Betreuung und Pflege.

Aufgabenschwerpunkte bestehen in pflegerischen und verwaltenden Tätigkeiten.

Die konkreten Aufgaben hängen auch davon ab,

ob für die Tätigkeit eine Berufsausbildung, eine Weiterbildung oder ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird.

Wissenswertes zum Studentenpraktikum

Ein Praktikum für Studenten bzw. ein Studentenpraktikum soll praktische Kenntnisse und Erfahrungen

sowie die damit verbundenen Anwendungskompetenzen vermitteln, und zwar dort,

wo die Arbeit anfällt, wo reale Ergebnisse sichtbar werden und in betrieblicher Zusammenarbeit entstehen.

Studentenpraktika haben eine Qualifizierungsfunktion und eine Orientierungsfunktion:

Passe ich in eine bestimmte Branche oder gar zu einem konkreten Team?

Ist Produktion, Administration oder eher Forschung ''mein Ding''?

Zu einem Praktikum gehören grundsätzlich eine persönliche Betreuung und Anleitung

sowie ein weitgehend festgelegter Praktikumsablauf,

etwa in Gestalt eines geführten Weges durch verschiedene Funktionen,

Arbeitsbereiche und Prozessschritte, je nach Struktur des jeweiligen Anbieters des Praktikums.

Nach den Rechtswirkungen sind zwei Formen von Praktika genau zu unterscheiden: Pflichtpraktika und freiwillige Praktika.

Es ergeben sich dabei unterschiedliche Rechte und Pflichten für die Praktikanten und die Anbieter der Praktika.

Das Pflichtpraktikum ist durch Schul- oder Hochschulrecht,

z.B. in der jeweiligen Studienordnung zur Ergänzung der theoretischen Ausbildung vorgeschrieben.

Das Pflichtpraktikum ist zumeist vollständig in den Ausbildungsgang integriert,

etwa als Praxissemester oder als Vorpraktikum vor dem eigentlichen Studienbeginn oder auch während der Semesterferien.

Das freiwillige Praktikum wird meist in den Semesterferien, aber auch vor, während oder nach Abschluss

eines Studiums absolviert, in der Regel, um beispielsweise vor, neben oder nach

der Ausbildung bereits vorhandene theoretische Kenntnisse um praktische Kompetenzen zu erweitern.

Das freiwillige Praktikum ergänzt oftmals auch ein bereits absolviertes Pflichtpraktikum

oder tritt an die Stelle eines in der Studienordnung nicht vorgesehenen Praktikums.

Wegen der unterschiedlichen Rechtswirkungen ist es wichtig, die Fallgestaltungen sorgfältig zu unterscheiden.

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