Job bei Zott SE & Co. KG

Praktikum Produktentwicklung Spezifikationswesen

Icon Firma Zott SE & Co. KG

Icon Ort 86690 Mertingen

Icon Ort Praktikum für Studenten, Vollzeit

Info zum Arbeitgeber

Wir sind ein traditionsreiches bayerisches Familienunternehmen in der dritten Generation.

An unseren Standorten produzieren wir seit über 80 Jahren eine Vielzahl von Premiumprodukten.

Unsere Joghurt-, Dessert- und Käsespezialitäten haben eine Geschichte

und wir vertreiben unsere Produkte in mehr als 75 Länder der Welt.

Unsere Leidenschaft gilt unseren Marken, der Milch und dem Genuss. Innovation, Qualität, der Partnerschaftsgedanke

mit Milcherzeugern sowie die nachhaltige Herstellung unserer Produkte sind für uns sehr wichtige Werte.

Der Tätigkeitsbereich ''Lebensmittel''

In der Produktion, Fertigung geht es um die Herstellung von Produkten aller Art.

Die Aufgaben in der Produktion und Fertigung reichen von der Entwicklung und Arbeitsvorbereitung

über die eigentliche Herstellung von Hand oder mithilfe großer Industrieanlagen bis hin zur Qualitätssicherung.

Im Tätigkeitsbereich ''Lebensmittel'' geht es um die Herstellung,

Verarbeitung und Zubereitung sowie um den Verkauf von Nahrungsmitteln.

Wissenswertes zum Studentenpraktikum

Ein Praktikum für Studenten bzw. ein Studentenpraktikum soll praktische Kenntnisse und Erfahrungen

sowie die damit verbundenen Anwendungskompetenzen vermitteln, und zwar dort,

wo die Arbeit anfällt, wo reale Ergebnisse sichtbar werden und in betrieblicher Zusammenarbeit entstehen.

Studentenpraktika haben eine Qualifizierungsfunktion und eine Orientierungsfunktion:

Passe ich in eine bestimmte Branche oder gar zu einem konkreten Team?

Ist Produktion, Administration oder eher Forschung ''mein Ding''?

Zu einem Praktikum gehören grundsätzlich eine persönliche Betreuung und Anleitung

sowie ein weitgehend festgelegter Praktikumsablauf,

etwa in Gestalt eines geführten Weges durch verschiedene Funktionen,

Arbeitsbereiche und Prozessschritte, je nach Struktur des jeweiligen Anbieters des Praktikums.

Nach den Rechtswirkungen sind zwei Formen von Praktika genau zu unterscheiden: Pflichtpraktika und freiwillige Praktika.

Es ergeben sich dabei unterschiedliche Rechte und Pflichten für die Praktikanten und die Anbieter der Praktika.

Das Pflichtpraktikum ist durch Schul- oder Hochschulrecht,

z.B. in der jeweiligen Studienordnung zur Ergänzung der theoretischen Ausbildung vorgeschrieben.

Das Pflichtpraktikum ist zumeist vollständig in den Ausbildungsgang integriert,

etwa als Praxissemester oder als Vorpraktikum vor dem eigentlichen Studienbeginn oder auch während der Semesterferien.

Das freiwillige Praktikum wird meist in den Semesterferien, aber auch vor, während oder nach Abschluss

eines Studiums absolviert, in der Regel, um beispielsweise vor, neben oder nach

der Ausbildung bereits vorhandene theoretische Kenntnisse um praktische Kompetenzen zu erweitern.

Das freiwillige Praktikum ergänzt oftmals auch ein bereits absolviertes Pflichtpraktikum

oder tritt an die Stelle eines in der Studienordnung nicht vorgesehenen Praktikums.

Wegen der unterschiedlichen Rechtswirkungen ist es wichtig, die Fallgestaltungen sorgfältig zu unterscheiden.

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