Job bei Ulrich Walter GmbH (Lebensbaum)

Werksstudent in der IT (m/w/d)

Icon Firma Ulrich Walter GmbH (Lebensbaum)

Icon Ort 49356 Diepholz

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent

Info zum Arbeitgeber

Seit 1979 Jahren produzieren wir Kaffee, Tee und Gewürze, die wir direkt im Ursprung einkaufen.

Alle Rohwaren stammen zu 100% aus ökolo­gischer Landwirtschaft.

Wir sind überzeugt, dass diese anspruchsvolle Form des Landbaus Voraussetzung ist für hochwertige, natürliche Lebensmittel.

Doch es geht um mehr: Mit jedem verkauften Produkt wächst die Zahl der Felder, die ökologisch bewirtschaftet werden.

Und damit geben wir einer Form der Landwirtschaft auftrieb,

die unsere Natur zu erhalten weiß und zugleich Lebensmittel von besonderer Güte hervorbringt.

Unsere Kunden wissen diesen Doppelnutzen zu schätzen,

schenken unseren Leistungen Vertrauen und haben uns damit zum Marktführer im Biofachhan­del gemacht.

Dass für Leistung Zuversicht nötig ist, vor allem aber der Wille zur Gestal­tung, wissen wir bereits aus unseren Pioniertagen.

Dieses Drehmoment, das aus dem kleinen Bioladen Lebensbaum

ein mittelständisches Unternehmen mit über 140 Mitarbeitern gemacht hat, treibt uns weiter an.

Heute haben wir den Anspruch, Schrittmacher einer nachhaltigen Wirtschaft zu sein.

Frische Ideen, so innovativ sie auch sein mögen, erweisen sich als fruchtbar nur in der gemeinsamen Erprobung und Umsetzung:

Mit unseren Zulieferern, Mitarbeitern, Dienstleistern und Kunden

gestalten wir die gesamte Wertschöpfungskette im Sinne nachhaltiger Prinzipien.

Wirtschaft so verstanden schöpft Wert von Dauer und schafft Vorteile für alle Beteiligten.

Ganz unbescheiden wollen wir das Wirtschaft der Zukunft nennen.

Der Tätigkeitsbereich ''Systemadministration, Netzwerkadministration''

Im Tätigkeitsbereich ''Systemadministration, Netzwerkadministration''

verwaltet man Computersysteme auf der Basis umfassender Zugriffsrechte auf das System.

Systemadministratoren planen, installieren, konfigurieren und pflegen

die informationstechnische Infrastruktur (IT-Infrastruktur) eines Unternehmens oder anderer Organisationen.

Als Operatoren führen sie die zum laufenden Betrieb der Computeranlagen erforderlichen manuellen Tätigkeiten aus.

Die IT-Infrastruktur bestimmt in einem solchen Maße den Ablauf der Geschäftsprozesse,

dass sie ein geschäftskritischer Faktor geworden ist.

Aus diesem Grunde kommt dem reibungslosen Funktionieren dieser Infrastruktur ein erhebliches Gewicht zu.

Zu den Strukturen in diesem Sinne zählen neben Servern und Arbeitsplatzrechnern

auch die zugrundeliegenden Speichersysteme, Netzwerke und Telekommunikationssysteme.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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