Job bei Wanzl Metallwarenfabrik GmbH

Werkstudent im Customer Service (m/w/d)

Icon Firma Wanzl Metallwarenfabrik GmbH

Icon Ort 89340 Leipheim

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent, Homeoffice teilweise möglich

Info zum Arbeitgeber

Wanzl hat sich seit seiner Gründung 1947 zu einer starken Marke für wegweisende Innovationen

rund um das komfortable Einkaufen und Verkaufen entwickelt.

Produkte von Wanzl setzen Qualitätsstandards für Kunden in aller Welt.

So ist Wanzl zu einem der international führenden Partner des globalen Handels geworden

und hat den Qualitätsmarkenbegriff MADE BY WANZL schon längst in neue Anwendungsbereiche anderer Branchen getragen.

Inzwischen bietet Wanzl über 100.000 Produkte, Lösungen und Innovationen

in einer Qualität ohne Kompromisse für die Geschäftsbereiche:

  • Shop Solutions
  • Retail Systems
  • Logistics + Industry
  • Airport + Security Solutions
  • Hotel Service

Als in dritter Generation inhabergeführtes Familienunternehmen mit über 4.200 Mitarbeitern, weltweiten Produktionsstandorten

und Vertriebsniederlassungen profitieren unsere Kunden von einem soliden Fundament

mit hoher Flexibilität und Innovationskraft sowie von einer langfristig orientierten Unternehmenspolitik.

Der Tätigkeitsbereich ''Verwaltung, Sachbearbeitung''

Zur Verwaltung gehören alle Vorgänge, die zur Planung,

Steuerung, Dokumentation und Kostenrechnung eines Unternehmens beitragen.

In der Sachbearbeitung kümmert man sich um administrative und organisatorische Tätigkeiten.

Der Arbeitsalltag ist vom Aufgabengebiet bzw. vom Arbeitsort abhängig.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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