Job bei M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA

Werkstudent Wertpapierabwicklung (m/w/d)

Icon Firma M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA

Icon Ort 20095 Hamburg

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent, Homeoffice teilweise möglich

Info zum Arbeitgeber

M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA wurde im Jahre 1798 in Hamburg gegründet

und ist heute eine der großen Privatbanken in Deutschland.

Unser Kapital liegt ausschließlich in den Händen von Privatpersonen.

Diese seit mehr als 200 Jahren bewahrte Unabhängigkeit von institutionellen Einflüssen ist für Sie als Kunde von großem Wert.

Denn sie ermöglicht uns, neutral die Chancen und Risiken von Geschäftsmöglichkeiten in Ihrem Sinne abzuwägen.

Zugleich bildet unsere Unabhängigkeit ein sicheres Fundament für den Charakter unseres Hauses.

Als Universalbank bieten wir Ihnen ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen und Produkten.

Der Tätigkeitsbereich ''Bankwesen, Finanzen''

Im Tätigkeitsbereich ''Bankwesen, Finanzen'' berät man vor allem über Geldanlagen oder Vermögensverwaltung

und verkauft bzw. vermittelt entsprechende Dienstleistungen.

Weitere Aufgabenschwerpunkte bestehen darin, Finanzprodukte zu konzipieren oder Finanzmärkte und Risiken zu analysieren.

Die konkreten Aufgaben hängen auch davon ab,

ob für die Tätigkeit eine Berufsausbildung, eine Weiterbildung oder ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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