Job bei cosnova GmbH

Werkstudentenstelle eCom Marketing (m/w/d)

Icon Firma cosnova GmbH

Icon Ort 65843 Sulzbach

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent, Homeoffice teilweise möglich

Info zum Arbeitgeber

Mit unseren beiden Marken essence und CATRICE haben wir neue Maßstäbe auf dem internationalen Kosmetikmarkt gesetzt.

Diesen Erfolg verdanken wir einer ganzen Reihe an Gründen:

Wir sind stolz, nach so vielen Jahren immer noch ein inhabergeführtes Unternehmen zu sein,

das sich durch schlanke Organisation und wenig Bürokratie auszeichnet.

So lassen sich unsere innovativen Konzepte gemeinsam umsetzen

und unsere Produkte sich zum absolut besten Preisleistungsverhältnis anbieten.

essence ist die meistverkaufte dekorative Kosmetikmarke über alle Preissegmente in Europa

und damit Europe´s No. 1 (Euromonitor International, 2013).

cosnova beschäftigt zur Zeit über 250 Mitarbeiter mit stetig steigender Tendenz.

Es sind die hochqualifizierten Menschen, die mit Leidenschaft an ihrer Arbeit den gemeinsamen Erfolg möglich machen.

Nicht zuletzt deshalb ist die cosnova GmbH finanziell solide aufgestellt.

Der Tätigkeitsbereich ''Marketing und Werbung''

Im Tätigkeitsbereich ''Marketing und Werbung'' geht es vor allem um die Gestaltung und Umsetzung

von Marketingstrategien bzw. Werbemaßnahmen, die Präsentation von Produkten oder Werbematerial,

die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Neukundengewinnung und Bestandskundenpflege.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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