Wissenswertes zur Zeitarbeit
Zeitarbeit beschreibt ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber (Verleiher), Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer)
und dem Unternehmen, bei dem ein Arbeitnehmer tätig ist (Entleiher bzw. Zeitarbeitsfirma).
Der Arbeitnehmer schließt dabei einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen bzw. Personaldienstleister ab.
Wer als Zeitarbeitnehmer tätig ist, erhält nicht zwingend einen ''Zeitvertrag'' (befristeten Arbeitsvertrag).
Im Gegenteil. Zeitarbeitnehmer erhalten in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt in der Folge
die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers an Unternehmen, die einen aktuellen Personalbedarf haben.
Der Zeitarbeitnehmer vollbringt seine Arbeitsleistung also nicht bei seinem Arbeitgeber,
sondern bei dem Unternehmen, das ihn entleiht. Man spricht deshalb auch von Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung.
Kann ein Mitarbeiter die Leihfirma von seiner Arbeitsleistung vor Ort derart überzeugen, dass man ihn dauerhaft anstellen möchte,
kann in Abstimmung zwischen Personaldienstleister und Entleihbetrieb über eine Übernahme gesprochen werden.
Kommt es zu diesem Arbeitgeberwechsel und einer Festanstellung im Entleihbetrieb, spricht man vom sogenannten ''Klebeeffekt''.
Einige Zeitarbeitsfirmen agieren bewusst vermittlungsorientiert und streben diese Art der dauerhaften Vermittlung regelrecht an.
Viele Unternehmen nutzen auf der anderen Seite Zeitarbeit, um geeignete Mitarbeiter zu finden, ohne sie langfristig an sich zu binden.
Ist der Auftrag beendet, kehrt der Arbeitnehmer zurück zu seinem Arbeitgeber, der ihn überlassen hat.
Das ist und bleibt das Zeitarbeitsunternehmen. Mit allen Rechten und Pflichten.
Das Zeitarbeitsunternehmen gewährt und zahlt Urlaub, führt Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab
und ist an sämtliche bestehenden Arbeits- und Sozialgesetze gebunden.
Selbst dann, wenn es während der Anstellung als Zeitarbeitnehmer zu einsatzfreien Zeiten kommt.
Die Beziehung zwischen Personaldienstleister und dem Entleihbetrieb ist in Deutschland
im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
Zudem agieren die meisten Zeitarbeitsfirmen im Rahmen eines Branchentarifvertrags.
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