Job bei ACTIEF Personalmanagement GmbH

Exportsachbearbeiter (m/w/d)

Icon Firma ACTIEF Personalmanagement GmbH

Icon Ort 76137 Karlsruhe

Icon Ort Tätigkeit in der Zeitarbeit ohne Übernahmeoption, Vollzeit

Info zum Arbeitgeber

Die ACTIEF Personalmanagement GmbH wurde 1989 gegründet

und steht seither für eine professionelle Personalberatung und zielgerichtete Personalbesetzung.

Mit rund 160 Mio. Euro Umsatz und rund 70 Standorten in Deutschland gehört ACTIEF

zu den TOP 25 der Personalanbieter in Deutschland.

ACTIEF agiert als einer der führenden Personaldienstleister sehr erfolgreich in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung,

Personalvermittlung, Master Vendor Projekte und Interim-Management.

Mitarbeiter, Kandidaten und Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen vertrauen auf unsere langjährige Expertise

und transparenten Prozesse. Sowohl im gewerblichen als auch im OFFICE (Kaufmännisch, Ingenieure, IT) Bereich.

Der Tätigkeitsbereich ''Verwaltung, Sachbearbeitung''

Zur Verwaltung gehören alle Vorgänge, die zur Planung,

Steuerung, Dokumentation und Kostenrechnung eines Unternehmens beitragen.

In der Sachbearbeitung kümmert man sich um administrative und organisatorische Tätigkeiten.

Der Arbeitsalltag ist vom Aufgabengebiet bzw. vom Arbeitsort abhängig.

Wissenswertes zur Zeitarbeit

Zeitarbeit beschreibt ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber (Verleiher), Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer)

und dem Unternehmen, bei dem ein Arbeitnehmer tätig ist (Entleiher bzw. Zeitarbeitsfirma).

Der Arbeitnehmer schließt dabei einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen bzw. Personaldienstleister ab.

Wer als Zeitarbeitnehmer tätig ist, erhält nicht zwingend einen ''Zeitvertrag'' (befristeten Arbeitsvertrag).

Im Gegenteil. Zeitarbeitnehmer erhalten in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt in der Folge

die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers an Unternehmen, die einen aktuellen Personalbedarf haben.

Der Zeitarbeitnehmer vollbringt seine Arbeitsleistung also nicht bei seinem Arbeitgeber,

sondern bei dem Unternehmen, das ihn entleiht. Man spricht deshalb auch von Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung.

Kann ein Mitarbeiter die Leihfirma von seiner Arbeitsleistung vor Ort derart überzeugen, dass man ihn dauerhaft anstellen möchte,

kann in Abstimmung zwischen Personaldienstleister und Entleihbetrieb über eine Übernahme gesprochen werden.

Kommt es zu diesem Arbeitgeberwechsel und einer Festanstellung im Entleihbetrieb, spricht man vom sogenannten ''Klebeeffekt''.

Einige Zeitarbeitsfirmen agieren bewusst vermittlungsorientiert und streben diese Art der dauerhaften Vermittlung regelrecht an.

Viele Unternehmen nutzen auf der anderen Seite Zeitarbeit, um geeignete Mitarbeiter zu finden, ohne sie langfristig an sich zu binden.

Ist der Auftrag beendet, kehrt der Arbeitnehmer zurück zu seinem Arbeitgeber, der ihn überlassen hat.

Das ist und bleibt das Zeitarbeitsunternehmen. Mit allen Rechten und Pflichten.

Das Zeitarbeitsunternehmen gewährt und zahlt Urlaub, führt Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab

und ist an sämtliche bestehenden Arbeits- und Sozialgesetze gebunden.

Selbst dann, wenn es während der Anstellung als Zeitarbeitnehmer zu einsatzfreien Zeiten kommt.

Die Beziehung zwischen Personaldienstleister und dem Entleihbetrieb ist in Deutschland

im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Zudem agieren die meisten Zeitarbeitsfirmen im Rahmen eines Branchentarifvertrags.

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