Bürsten- und Pinselmacher*

Bürsten- und Pinselmacher/innen stellen Bürsten und Pinsel her und fügen dabei Tierhaare, Naturborsten,

pflanzliche oder synthetische Fasern in Holz oder Kunststoffe ein.

Sie richten Produktionsmaschinen ein und steuern und kontrollieren Fertigungsabläufe.

Die Materialien richten sie vor der Verarbeitung von Hand oder maschinell zu:

Sie schneiden Borsten oder Haarbüschel auf die erforderliche Länge zu, sortieren und bündeln sie.

Dann befestigen sie das Bestückungsmaterial manuell oder maschinell an einem Bürstenkörper

oder sie fassen Pinselhaare in Metallzwingen und setzen Stiele an. Abschließend prüfen sie die Qualität der Produkte.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Bürsten- und Pinselmacher*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Bürsten- und Pinselmacher/innen fertigen ihre Produkte überwiegend in Handarbeit.

Sie verwenden Handwerkzeuge sowie z.B. Press-, Stanz- und Stopfmaschinen.

In den Werkstätten und Produktionshallen herrscht teilweise Maschinenlärm.

Bei ihrer Tätigkeit sind Bürsten- und Pinselmacher/innen z.B. Gerüchen von Tierhaaren und Klebstoffen sowie Holzstaub ausgesetzt.

Um qualitativ hochwertige Bürsten und Pinsel zu produzieren,

sind eine sorgfältige und präzise Arbeitsweise, handwerkliches Geschick und eine gute Auge-Hand-Koordination erforderlich.

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Die Auszubildenden lernen, Techniken wie Binden, Setzen, Stanzen, Einringen und Fassen

bei der Herstellung von Bürsten und Pinseln einzusetzen.

Auf Kenntnisse im Werken können sie dabei in der Ausbildung gut aufbauen.

Zum Lesen und Anfertigen von Zeichnungen und Skizzen sind Kenntnisse im technischen Zeichnen von Vorteil.

Angehende Bürsten- und Pinselmacher/innen bedienen Maschinen mit pneumatischen oder hydraulischen Vorrichtungen.

Mit Vorkenntnissen in Physik versteht man deren Funktionsabläufe besser.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen.

Nicht tarifgebundene Betriebe müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren.

Eine Übersicht der tariflichen Ausbildungsvergütungen

für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe bietet die Datenbank Ausbildungsvergütungen.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Bürsten- und Pinselmacher/innen in Industrie- und Handwerksbetrieben,

die Pinsel oder Bürsten herstellen.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Holzbe- und -verarbeitung bis hin zu Maschinen- und Anlagenbetrieb.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Industriemeister/in im Bereich Holz abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren

und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik erwerben.

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Bürsten- und Pinselmacherbetrieb

bzw. mit einem spezialisierten Betrieb (z.B. Technobürsten).

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Produktion, Fertigung einsortiert.

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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