Sozialversicherungsfachangestellter (Krankenversicherung)*
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung informieren und beraten Versicherte
in rechtlichen Fragen der Mitgliedschaft sowie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung,
die krankenkassenindividuellen Mehrleistungen und ggf. über Zusatzangebote wie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge.
Zudem sind sie in der Neukundengewinnung tätig.
Sie bearbeiten Leistungsanträge im Krankheits- und Pflegefall, wobei sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern
wie Ärzten und Ärztinnen, Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen,
Apotheken und Pflegediensten zusammenarbeiten.
Ferner veranlassen bzw. überwachen sie die EDV-gestützte Berechnung und Einziehung von Beiträgen
und beraten Firmen über Beitragszahlungen und Meldungen zur Sozialversicherung.
Darüber hinaus sind sie für weitere administrative Aufgaben
in der inneren Verwaltung tätig und setzen z.B. rechtliche Änderungen um.
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