Steuerfachangestellter*

Steuerfachangestellte unterstützen u.a. Steuerberater/innen

bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Mandanten.

Sie erteilen Auskünfte, stehen in Kontakt mit Finanzämtern oder Sozialversicherungsträgern,

planen und überwachen Termine und stellen die Einhaltung von Fristen sicher.

Sie stehen im engen Kontakt mit den Mandaten, verarbeiten deren Rechnungen, Belege und Kontoauszüge

zu einer ordnungsgemäßen Buchführung, bearbeiten Steuererklärungen und überprüfen Steuerbescheide.

Darüber hinaus führen sie Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mandanten oder das eigene Unternehmen durch

und wirken an der Erstellung von Jahresabschlüssen mit.

Bei allen Tätigkeiten berücksichtigen sie stets die aktuelle Rechtslage und geltende Fristen.

Außerdem erledigen sie allgemeine Büroarbeiten,

führen die Korrespondenz und bereiten Unterlagen für Gesprächstermine mit Mandanten vor.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Steuerfachangestellter*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Steuerfachangestellte erledigen den Großteil ihrer Arbeiten mithilfe aktueller EDV und Kommunikationstechnik

sowie mit branchenspezifischen Softwareprogrammen an einem Computer.

Dabei arbeiten sie mit steuerrechtlich relevanten Vorschriften und Gesetzestexten.

Sie sind in Büroräumen vorwiegend im Sitzen tätig. Steuerfachangestellte arbeiten weitgehend eigenständig,

stimmen sich aber stets mit ihren Vorgesetzten und anderen Fachkräften ab.

Sie betreuen und beraten Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten

kompetent und serviceorientiert. Hierbei setzen sie ihr Kommunikationsgeschick ein.

Mandanten- und interne Informationen behandeln sie vertraulich. Die Erstellung von Steuererklärungen,

die Prüfung von Bescheiden und die Vorbereitung von Jahresabschlüssen erfordern Sorgfalt und Konzentration.

Steuerfachangestellte müssen sich flexibel auf die verschiedenen Aufgaben

und unterschiedlichen Anforderungen der Mandanten einstellen können.

Aufgrund der regelmäßigen Aktualisierungen und Neuerungen im Bereich des Steuerrechts

bilden sich Steuerfachangestellte permanent weiter, um so eine optimale Betreuung ihrer Mandanten sicherzustellen.

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Wenn Auszubildende Konten führen, Gewerbesteuerrückstellungen berechnen oder die Umsatzsteuer überschlagen,

sind sichere Mathematikkenntnisse unverzichtbar.

Beim Kontieren von Buchungsvorgängen sind Kenntnisse im Fach Wirtschaft,

insbesondere im Bereich Rechnungswesen, für die Ausbildung vorteilhaft.

Um schriftliche Arbeiten und Geschäftsbriefe fehlerfrei erstellen zu können,

sind sichere Grammatik- und Rechtschreibkenntnisse unabdingbar.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen.

Nicht tarifgebundene Betriebe müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren.

Eine Übersicht der tariflichen Ausbildungsvergütungen

für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe bietet die Datenbank Ausbildungsvergütungen.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Steuerfachangestellte vor allem in Kanzleien und Gesellschaften

von Steuerberatern und -beraterinnen, Wirtschaftsprüfern und -prüferinnen und vereidigten Buchprüfern und -prüferinnen.

Darüber hinaus sind sie als Spezialisten in Fachabteilungen größerer Unternehmen tätig,

z.B. Personalabrechnung, Buchhaltung oder Rechnungswesen.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Steuern und Wirtschaftsprüfung bis zu Finanz- und Rechnungswesen.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Steuerfachwirt/in oder als Steuerberater/in abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren

und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Steuern, Prüfungswesen erwerben.

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. kann man nach bestandener Steuerberaterprüfung

und erfolgter Bestellung zum Steuerberater/zur Steuerberaterin eine Einzelpraxis oder Sozietät

mit anderen Steuerberatern und -beraterinnen, Steuerbevollmächtigten,

Wirtschaftsprüfern und -prüferinnen, vereidigten Buchprüfern und -prüferinnen oder Rechtsanwälten und -anwältinnen eröffnen.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung einsortiert.

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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