Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Steuerfachangestellte vor allem in Kanzleien und Gesellschaften
von Steuerberatern und -beraterinnen, Wirtschaftsprüfern und -prüferinnen und vereidigten Buchprüfern und -prüferinnen.
Darüber hinaus sind sie als Spezialisten in Fachabteilungen größerer Unternehmen tätig,
z.B. Personalabrechnung, Buchhaltung oder Rechnungswesen.
Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.
Das Themenspektrum reicht dabei von Steuern und Wirtschaftsprüfung bis zu Finanz- und Rechnungswesen.
Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.
Naheliegend ist es, die Prüfung als Steuerfachwirt/in oder als Steuerberater/in abzulegen.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren
und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Steuern, Prüfungswesen erwerben.
Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. kann man nach bestandener Steuerberaterprüfung
und erfolgter Bestellung zum Steuerberater/zur Steuerberaterin eine Einzelpraxis oder Sozietät
mit anderen Steuerberatern und -beraterinnen, Steuerbevollmächtigten,
Wirtschaftsprüfern und -prüferinnen, vereidigten Buchprüfern und -prüferinnen oder Rechtsanwälten und -anwältinnen eröffnen.
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