Justizfachangestellter*

Justizfachangestellte erledigen Büro- und Verwaltungstätigkeiten.

Sie verwalten Akten zu gerichtlichen Vorgängen, insbesondere berechnen, vermerken und überwachen sie Fristen.

Ebenso beaufsichtigen und erledigen sie den Schriftverkehr und nehmen Eintragungen

in Dateien und Karteien vor, z.B. in das Grundbuch oder das Handelsregister.

Sie fertigen Schriftstücke an und beglaubigen diese. Außerdem führen sie in Verhandlungen und bei Vernehmungen das Protokoll.

Sie berechnen Gebühren für Gerichtsverfahren und verfolgen die Zahlungsvorgänge.

In Serviceeinheiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften geben sie auch Auskünfte an Rat suchende Bürger/innen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Justizfachangestellter*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Justizfachangestellte arbeiten am Computer, wo sie z.B. Anfragen prüfen und beantworten.

Vorwiegend sind sie in Büroräumen tätig, aber auch in Gerichtssälen, wo sie Verhandlungsprotokolle erstellen.

Sie erledigen wechselnde Aufgaben, vom Erteilen von Auskünften bis zum Berechnen von Fristen,

und müssen vielfältige Vorschriften und gesetzliche Vorgaben beachten.

Routinegeschäftsfälle erledigen sie eigenständig, jedoch immer genau nach Vorgaben

von Richtern bzw. Richterinnen, Anwälten bzw. Anwältinnen oder Rechtspflegern bzw. -pflegerinnen.

Sorgfältig halten sie Termine und Fristen ein und erledigen ihre Aufgaben verantwortungsbewusst,

denn selbst kleine Fehler können große Auswirkungen für die Betroffenen haben.

Interne und personenbezogene Informationen behandeln sie vertraulich.

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Fundierte Deutschkenntnisse sind für angehende Justizfachangestellte sehr wichtig,

um Protokolle zu verfassen oder Schriftstücke anzufertigen.

Kosten- und Zinsberechnungen gehören zu den Aufgaben von angehenden Justizfachangestellten.

Wer über gute Kenntnisse in Mathematik verfügt, ist im Vorteil.

Um Mandanten über den Sachstand von Rechtsangelegenheiten informieren zu können, sind Kenntnisse in Recht hilfreich.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen.

Nicht tarifgebundene Betriebe müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren.

Eine Übersicht der tariflichen Ausbildungsvergütungen

für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe bietet die Datenbank Ausbildungsvergütungen.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Justizfachangestellte bei Verwaltungs-, Zivil- oder Strafgerichten und Staatsanwaltschaften.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von öffentlicher Verwaltung bis hin zu Verwaltungsrecht.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Betriebswirt/in für Recht abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren

und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Rechtswissenschaft erwerben.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung einsortiert.

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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