Sozialversicherungsfachangestellter (Rentenversicherung)*

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung klären

die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten.

Sie berechnen Mitgliedsbeiträge, veranlassen Beitragszahlungen, überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen.

Sie beraten Mitglieder in versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen.

Ferner bearbeiten sie Anträge auf Rente und Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation.

Dabei berechnen sie Rentenzahlungen, Übergangsgelder

sowie Zusatzleistungen und veranlassen deren Zahlung an die Versicherten oder an Hinterbliebene.

Sie arbeiten mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern,

mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen.

Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Sozialversicherungsfachangestellter (Rentenversicherung)*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung arbeiten am Computer,

wo sie z.B. die Beitragsbuchhaltung oder die Korrespondenz erledigen.

Vorwiegend sind sie in Büroräumen tätig, z.T. auch im Außendienst.

Sie erledigen wechselnde Aufgaben, vom sorgfältigen Führen von Versicherungskonten bis zum Erteilen von Rentenauskünften.

Sie beraten Versicherte kompetent über mögliche Risiken und Konsequenzen.

Mit ihrem Kommunikationstalent erläutern sie schwierige Sachverhalte verständlich.

Bei ihrer Arbeit müssen Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung

die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen genau beachten.

Sie sind stets über Neuerungen,

z.B. Änderungen des Sozialversicherungsrechts, informiert. Kundendaten behandeln sie vertraulich.

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Da angehende Sozialversicherungsfachangestellte häufig Überschlagsrechnungen ausführen

oder Versicherungsbeiträge berechnen müssen, ist ein sicheres Beherrschen

der Grundrechenarten sowie auch der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung von Vorteil.

Das Verfassen von Geschäftsbriefen und anderen Schriftstücken gehört in der Ausbildung zum Berufsalltag.

Besonders Sicherheit in der Rechtschreibung, im Satzbau und im Ausdruck ist hier hilfreich.

Die Auszubildenden befassen sich u.a. mit Fragen der Versicherungspflicht,

mit der Prüfung von Versicherungsansprüchen und -voraussetzungen,

berechnen Rentenzahlungen und übernehmen Aufgaben im Bereich Finanzwesen.

Vorkenntnisse im Bereich Wirtschaft und Recht erleichtern den Einstieg.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen.

Nicht tarifgebundene Betriebe müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren.

Eine Übersicht der tariflichen Ausbildungsvergütungen

für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe bietet die Datenbank Ausbildungsvergütungen.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung

bei gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, Krankenversicherungen und anderen Sozialversicherungsträgern.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Versicherungen bis hin zu Sozialrecht.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Sozialversicherungsfachwirt/in

der Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren

und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Sozialversicherung erwerben.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung einsortiert.

Andere Fachrichtungen

Sozialversicherungsfachangestellter (Knappschaft)*

Sozialversicherungsfachangestellter (Krankenversicherung)*

Sozialversicherungsfachangestellter (Landwirtschaftliche SV)*

Sozialversicherungsfachangestellter (Unfallversicherung)*

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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