Fachkraft Küche*

Küchenfachkräfte* befassen sich zum einen mit der Vorbereitung und Nachbereitung von Speisen.

Zum anderen richten sie Salate und Desserts an und bereiten z.B. einfache Suppen, Soßen,

Sättigungsbeilagen sowie Fleischgerichte, Fischgerichte und Gemüsegerichte mit professioneller Küchentechnik zu.

Dabei arbeiten sie eng mit den Köchen* in der Küche zusammen

und beachten beim Umgang mit den Lebensmitteln die gängigen Vorschriften zur Hygiene und Nachhaltigkeit.

Im Service sowie Stewarding betreuen sie die Kunden, indem sie die Gästeräume reinigen,

Gerichte ausgeben und Wünsche oder Reklamationen entgegennehmen.

Darüber hinaus sind Küchenfachkräfte* für die Warenannahme und Lagerung der Produkte und Zutaten verantwortlich

und stellen somit die Quantität sowie Qualität der Lagerbestände sicher.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Küchenfachkräfte* erledigen den Großteil ihrer Aufgaben im Bereich Speisenzubereitung mit der Hand

und setzen dabei verschiedene Küchengeräte und Küchenmaschinen ein.

Sie tragen Arbeitskleidung, z.B. weiße Kittel und Hauben.

Vorwiegend sind sie in Küchen und angeschlossenen Lagerräumen und Kühlräumen tätig.

Manchmal arbeiten sie auch in Gasträumen.

In Küchen ist es heiß. Gerüche und Dämpfe liegen in der Luft, beim Grillen auch Rauch.

Meist arbeiten mehrere Menschen auf engstem Raum.

Nachtarbeit, Wochenendarbeit und Feiertagsarbeit ist in der Gastronomie üblich.

Küchenfachkräfte* beachten bei der Speisenzubereitung und Pflege von Küchengeräten sorgfältig

und verantwortungsbewusst die geltenden Hygienevorschriften.

Sie hantieren mit schweren Töpfen und arbeiten meist im Stehen. Das ist körperlich anstrengend.

Bei der Kombination von Zutaten wie auch beim Anrichten von Speisen ist Kreativität wichtig,

für das Abschmecken der Speisen ein guter Geruchssinn und Geschmackssinn.

Bei der Warenannahme achten sie auf Details und prüfen die Ware genau und zuverlässig.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Fachkraft Küche*'' beträgt sie 2 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Fachkraft Küche*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Für die Zubereitung von Speisen nach Rezept müssen vorgegebene Mengenangaben umgerechnet werden.

Dafür sollte man die Grundrechenarten beherrschen.

Angehende Küchenfachkräfte* nehmen Wünsche und Reklamationen von Gästen entgegen.

Um beispielsweise Rezepte umsetzen zu können, benötigt man zudem Lesefähigkeit und Textverständnis.

Die zukünftigen Küchenfachkräfte* befassen sich auch mit der Zusammensetzung der Lebensmittel

und deren Veränderung bei Lagerung und Zubereitung.

Kenntnisse in Chemie, besonders Wissen aus der Lebensmittelchemie und Lebensmittelhygiene, sind daher nützlich.

Die Auszubildenden wirken mit bei der Auswahl und Zubereitung von Gerichten,

prüfen die Qualität von Lebensmitteln und lagern sie fachgerecht.

Kenntnisse aus dem Hauswirtschaftsunterricht sind hierfür von Vorteil.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen.

Nicht tarifgebundene Betriebe müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren.

Eine Übersicht der tariflichen Ausbildungsvergütungen

für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe bietet die Datenbank Ausbildungsvergütungen.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Küchenfachkräfte* überwiegend in Restaurants,

Hotels, Cateringfirmen oder Küchen von Krankenhäusern.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Kochen bis hin zu Lebensmittelrecht.

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können Küchenfachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen

ihre Ausbildung um ein Jahr fortsetzen und die Prüfung als Koch* ablegen.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Küchenmeister* abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise

einen Bachelorabschluss im Studienfach Ernährungswissenschaft, Ökotrophologie erwerben.

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich,

z.B. als Teilhaber* oder Inhaber* eines Restaurantbetriebs oder Gaststättenbetriebs.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Dienstleistung einsortiert.

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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