Verkäufer*

Verkäufer* haben je nach Betrieb oder Abteilung z.B. mit Bekleidung, Nahrungsmitteln oder Unterhaltungselektronik zu tun.

Sie nehmen Warenlieferungen an, sortieren Waren, räumen sie in Regale ein und zeichnen Preise aus.

Regelmäßig führen sie Qualitätskontrollen durch, prüfen den Lagerbestand und bestellen Waren nach.

Ihre Hauptaufgabe besteht in Verkaufsgesprächen und Beratungsgesprächen mit Kunden.

Beim Kassieren prüfen Verkäufer* die Echtheit der Geldscheine,

achten auf die richtige Ausgabe des Wechselgeldes oder wickeln Zahlungen bargeldlos mit Kreditkarten oder Geldkarten ab.

Darüber hinaus wirken sie bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen mit.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Verkäufer* verkaufen je nach Betrieb z.B. Bekleidung, Heimwerkerbedarf oder Unterhaltungselektronik.

Häufig sind sie in Verkaufsräumen mit künstlicher Dauerbeleuchtung tätig, in Gartencentern zum Teil auch auf Freiflächen.

Sie sind viel auf den Beinen, an der Kasse arbeiten sie im Sitzen. Manchmal sind schwere Waren zu transportieren.

Je nach Betrieb liegt z.B. der Geruch von Lösemitteln, Reinigungsmitteln oder Lebensmitteln in der Luft.

Arbeit an Samstagen ist üblich,

in Bahnhofsfilialen oder Flughafenfilialen auch an Sonntagen und Feiertagen.

Freundlich und kompetent beraten Verkäufer* ihre Kunden, das erfordert Kontaktbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit.

Sorgfältig zählen sie Wechselgeld ab und führen die Kassenabrechnung durch.

Sie denken kaufmännisch und kennen die Wünsche ihrer Kunden.

Dementsprechend nehmen sie Einfluss auf die Warenpräsentation und die Sortimentsgestaltung.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Verkäufer*'' beträgt sie 2 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Verkäufer*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Mathematikkenntnisse sind wichtig, um in der Ausbildung

z.B. Preise und Rabatte zu berechnen bzw. Kassenabrechnungen durchzuführen.

Angehende Verkäufer* sollten insbesondere für die Kundenberatung gute mündliche Ausdrucksfähigkeit besitzen.

Eine sichere Rechtschreibung ist z.B. für die Geschäftskorrespondenz erforderlich.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen.

Nicht tarifgebundene Betriebe müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren.

Eine Übersicht der tariflichen Ausbildungsvergütungen

für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe bietet die Datenbank Ausbildungsvergütungen.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Verkäufer* in Einzelhandelsbetrieben,

z.B. in Kaufhäusern, Modehäusern, Supermärkten, Baumärkten oder im Versandhandel.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Warenkunde, Produktkunde und Verkaufskunde bis hin zu Kalkulation.

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können Verkäufer* ihre Ausbildung

um ein Jahr fortsetzen und die Prüfung als Kaufmann im Einzelhandel* ablegen.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Handelsfachwirt* abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise

einen Bachelorabschluss im Studienfach Handelsbetriebswirtschaft erwerben.

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. als Teilhaber* oder Inhaber*

eines Einzelhandelsbetriebs oder durch eine Tätigkeit als freier Handelsvertreter* oder Handelsmakler*.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung einsortiert.

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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