Werkstoffprüfer (Wärmebehandlungstechnik)*

Werkstoffprüfer* der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik verändern

und prüfen die Eigenschaften von Werkstücken aus Stahl, Gusseisen, Kupfer oder Aluminium.

Ihren Arbeitsaufträgen entnehmen sie beispielsweise den Härtegrad oder die Zugfestigkeit,

die ein Werkstück durch Wärmebehandlung erhalten soll.

Entsprechend wählen sie Wärmebehandlungsverfahren aus, z.B. Härten, Vergüten, Glühen oder Oberflächenhärten,

bereiten Wärmebehandlungsanlagen vor und beschicken diese mit den Werkstücken.

Sie überwachen und steuern die Anlagen.

Vor, während und nach der Behandlung nehmen sie Proben und untersuchen deren Eigenschaften.

Stellen sie Abweichungen von den Vorgaben fest, analysieren sie die Fehlerursachen und veranlassen deren Behebung.

Zudem pflegen und warten sie Werkzeuge, Messgeräte und Laborgeräte sowie Wärmebehandlungsanlagen.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Werkstoffprüfer* der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik bedienen Öfen und andere Wärmebehandlungsanlagen

zur Untersuchung der Eigenschaften metallischer Werkstücke. Bei Bedarf setzen sie Chemikalien zu.

Wartungsarbeiten führen sie mit Handwerkzeugen durch.

Bei manchen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, z.B. Kittel, Schutzbrillen und gelegentlich auch feuerfeste Kleidung.

Sie arbeiten in Prüflabors, Werkhallen und Büroräumen und gehen mit Chemikalien und mit Röntgengeräten um.

Chemische Dämpfe und Gerüche, Hitze und Dämpfe

an den Ofenanlagen sowie Maschinenlärm gehören zum Alltag. Schichtarbeit ist üblich.

Werkstoffprüfer* der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik müssen genau beobachten können,

verantwortungsbewusst und exakt arbeiten. Denn die zu prüfenden Werkstücke müssen hohen Belastungen standhalten können.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Werkstoffprüfer (Wärmebehandlungstechnik)*'' beträgt sie 3,5 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Werkstoffprüfer (Wärmebehandlungstechnik)*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Das exakte Bestimmen der Zusammensetzung von Metallen bzw. Metalllegierungen ebenso wie die Bestimmung

der jeweils erforderlichen Temperaturen für die Wärmebehandlung erfordert von den Auszubildenden Kenntnisse in Physik.

Da bei der Prüfung von Werkstoffen zum Teil auch chemische Verfahren zum Einsatz kommen,

benötigen angehende Werkstoffprüfer* der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik Kenntnisse in Chemie.

Mathematische Kenntnisse braucht man in der Ausbildung beispielsweise für das Berechnen

von Kennwerten oder das Ermitteln der statistischen Verteilung von Messwerten.

Angehende Werkstoffprüfer* der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik führen computergestützte Prüfungen durch

und sichern und pflegen auftragsbezogene Daten und Dokumente am Rechner. Hierfür sind Vorkenntnisse in Informatik vorteilhaft.

Schon in der Ausbildung arbeitet man beim Einrichten von Wärmebehandlungsanlagen mit,

kalibriert Messgeräte oder führt Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten an Maschinen und Arbeitsmitteln aus.

Handwerkliches Geschick und Kenntnisse aus dem Werkunterricht sind da von Vorteil.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen.

Nicht tarifgebundene Betriebe müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren.

Eine Übersicht der tariflichen Ausbildungsvergütungen

für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe bietet die Datenbank Ausbildungsvergütungen.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Werkstoffprüfer* der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik

in Unternehmen der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung, z.B. in Härtereien, im Maschinenbau und Automobilbau.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Werkstoffprüfung bis hin zu Galvanik.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Weiterbildung als Techniker* der Fachrichtung Werkstofftechnik zu absolvieren.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren

und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Werkstoffwissenschaft, Werkstofftechnik erwerben.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Technik, Technologiefelder einsortiert.

Andere Fachrichtungen

Werkstoffprüfer (Kunststofftechnik)*

Werkstoffprüfer (Metalltechnik)*

Werkstoffprüfer (Systemtechnik)*

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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