Zupfinstrumentenmacher (Gitarrenbau)*

Zupfinstrumentenmacher* der Fachrichtung Gitarrenbau stellen nach vorgegebenen Zeichnungen

oder eigenen Entwürfen Gitarren, aber auch andere Zupfinstrumente wie Mandolinen, Lauten oder Banjos her.

Sie verwenden dazu verschiedene Holzsorten, Metalle und Kunststoffe.

Maschinell oder mit der Hand sägen, hobeln, schleifen und schnitzen sie daraus den Korpus, den Hals und andere Einzelteile.

Dann verbinden sie die verschiedenen Bestandteile durch Leimen oder Verschrauben und lackieren die Instrumente.

Schließlich besaiten und stimmen sie die Instrumente.

Neben akustischen fertigen sie auch elektrische Instrumente und montieren Tonabnahmesysteme.

Zudem reparieren sie Zupfinstrumente und restaurieren alte und historische Instrumente.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Zupfinstrumentenmacher* der Fachrichtung Gitarrenbau arbeiten viel mit der Hand,

verwenden aber auch Maschinen und CAD-Programme und bauen bei Bedarf elektronische Elemente ein.

Bei manchen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, zum Teil auch Atemschutz und Gehörschutz.

Sie arbeiten in Werkstätten oder Produktionshallen des Musikinstrumentenbaus

sowie in Verkaufsräumen, wenn sie Kunden z.B. beim Kauf oder bei einer Reparatur beraten.

Bei Schleifarbeiten entsteht Staub. Klebstoffe, Beizen, Lösemittel und Lacke

können Dämpfe und Gerüche entwickeln, Sägemaschinen und Schleifmaschinen erzeugen Lärm.

Um den Klang zu prüfen, müssen Zupfinstrumentenmacher* der Fachrichtung Gitarrenbau ihre Instrumente anspielen können.

Hierfür benötigen sie musikalische Fähigkeiten und ein gutes Gehör.

Mit Sinn für Ästhetik lackieren und verzieren sie die Gitarren.

Sie müssen konzentriert und präzise arbeiten,

denn selbst kleinste Ungenauigkeiten können den Klang eines Instruments beeinträchtigen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Zupfinstrumentenmacher (Gitarrenbau)*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Zupfinstrumentenmacher (Gitarrenbau)*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Angehende Zupfinstrumentenmacher* der Fachrichtung Gitarrenbau fertigen Skizzen und Schablonen an

und müssen dafür Maße übertragen und umrechnen.

Sicheres Beherrschen der Grundrechenarten und geometrische Kenntnisse helfen dabei.

Für die Qualität der Instrumente ist es grundlegend, die Werkstoffeigenschaften zu berücksichtigen,

etwa Holzsorten oder Lackierungen nach ihren Auswirkungen auf die Klangfarbe des Instruments auszuwählen.

Physikalisches Grundwissen, z.B. über Materialelastizität und Materialdichte, über Klang oder Akustik, ist hierbei hilfreich.

Da man Skizzen von einzelnen Teilen und Instrumentenbaupläne anfertigen und lesen muss,

sind Kenntnisse im technischen Zeichnen nützlich.

Angehende Zupfinstrumentenmacher* der Fachrichtung Gitarrenbau bearbeiten Werkstoffe manuell und maschinell.

Kenntnisse und Freude am technischen Werken sind in dieser Ausbildung unverzichtbar.

Ein gutes Gehör und Grundkenntnisse im Spielen von Zupfinstrumenten

sind z.B. für das Regulieren des Klangs und das Stimmen der Instrumente nützlich.

Angehende Zupfinstrumentenmacher* der Fachrichtung Gitarrenbau nehmen z.B. Kundenaufträge entgegen

und beraten Kunden. Gute mündliche Ausdrucksfähigkeit ist dabei von Vorteil.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen.

Nicht tarifgebundene Betriebe müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren.

Eine Übersicht der tariflichen Ausbildungsvergütungen

für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe bietet die Datenbank Ausbildungsvergütungen.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Zupfinstrumentenmacher* der Fachrichtung Gitarrenbau

meist in handwerklichen Betrieben des Musikinstrumentenbaus.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Holzbearbeitung und Holzverarbeitung bis hin zu Musik.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Zupfinstrumentenmachermeister* abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise

einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikinstrumentenbau erwerben.

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen Zupfinstrumentenmacherbetrieb.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Produktion, Fertigung einsortiert.

Andere Fachrichtung

Zupfinstrumentenmacher (Harfenbau)*

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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