Unzulässige Fragen in Vorstellungsgesprächen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung in allen Phasen der Beschäftigung.
Also auch beim Zugang zu einer Erwerbstätigkeit.
Stellenausschreibungen, Anforderungen an Bewerbungsunterlagen
und Auswahlverfahren müssen somit grundsätzlich diskriminierungsfrei ausgestaltet sein.
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