Außergewöhnliche Belastungen

Private Kosten dürfen im Regelfall nicht in die Einkommensteuererklärung eingehen,

da sie keinen Bezug zu einer Einkunftsart aufweisen wie beispielsweise Werbungskosten eines Arbeitnehmers.

Mit den Regelungen zu außergewöhnlichen Belastungen macht das Gesetz allerdings eine Ausnahme.

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