Doppelte Haushaltsführung
Das Finanzamt erkennt die Kosten einer aus beruflichen Gründen eingerichteten doppelten Haushaltsführung
bei Arbeitnehmern als Werbungskosten an, so dass die durch eine Zweitwohnung
verursachte finanzielle Belastung deutlich sinkt.
Selbständige und Gewerbetreibende können ihre Kosten analog als Betriebsausgaben abziehen.
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