Doppelte Haushaltsführung

Das Finanzamt erkennt die Kosten einer aus beruflichen Gründen eingerichteten doppelten Haushaltsführung

bei Arbeitnehmern als Werbungskosten an, so dass die durch eine Zweitwohnung

verursachte finanzielle Belastung deutlich sinkt.

Selbständige und Gewerbetreibende können ihre Kosten analog als Betriebsausgaben abziehen.

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